Meldung anzeigen


Nr. 547 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(5. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)

Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr 412 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über die Bezüge der Gemeindeorgane geändert wird

 

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 9. April 2003 geschäftsordnungsgemäß in Anwesenheit von der für Gemeindeaufsichtsangelegenheiten ressortzuständigen Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Burgstaller mit der zitierten Vorlage der Landesregierung befasst.

Auf der Expertenbank waren Dr. Schernthaner (Leiter des Referats 11/03) sowie Direktor
Dr. Hocker (Gemeindeverband) vertreten.

Das Gesetzesvorhaben in der zitierten Vorlage der Landesregierung verfolgt zwei Ziele:

1. Das Verbot, auf Entschädigung nach § 3 zu verzichten, soll dahingehend gelockert werden, dass ein Verzicht doch erklärt werden kann, wenn der weitere Erhalt der Entschädigung für den betreffenden Funktionsträger aus pensionsrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Gründen zu unbilligen Benachteiligungen führen würde;

2. Der Berechnung der einmaligen Zuwendung an Vizebürgermeister wird wieder eine klare Grundlage gegeben.

Im Übrigen wird auf die ausführlichen Erläuterungen zum Gesetzesvorhaben verwiesen.

Am Beginn der Debatte berichtete Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Burgstaller über die derzeit gegebene Rechtslage. Mit dem Gesetzesvorhaben sollen Möglichkeiten zum Verzicht von Bezügen der Gemeindeorgane geschaffen werden, wie diese in anderen Bundesländern bereits einschränkend vorhanden wären. Es gehe vor allem um den Bezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe. Anlässe für diese Novelle seien einerseits durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und andererseits aus konkreten Situationen von Gemeindemandataren gegeben.

Aus einem Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 10. Mai 2000 gehe hervor, dass die Bezüge von politischen Funktionsträgern als „Bezüge aus einem Beschäftigungsverhältnis" gewertet werden.

In der Debatte wies Frau Abg. Hammerschmied (SPÖ) darauf hin, dass es sich - berechnet an einem konkreten Beispiel eines Vizebürgermeisters einer kleineren Gemeinde - um einen „Politikerbezug" von € 343,-- netto aus der Tätigkeit als Gemeindeorgan handle. Und damit werde wegen des Vorhandenseins eines aufrechten Bezuges überhaupt kein Arbeitslosegeld bzw keine Notstandshilfe gewährt. Man müsse sich daher fragen, wie man in Zukunft bei der gegebenen Rechtslage überhaupt noch Gemeindefunktionäre finden könne.

Klubobmann Abg. Roßmann (ÖVP) unterstützte das vorliegende Gesetzesvorhaben und wies darauf hin, dass bei Bezug der Entschädigung eines Vizebürgermeisters der gänzliche Verlust des Arbeitslosengeldes bzw der Notstandshilfe drohe.

Auch Abg. Wiedermann (FPÖ) sprach sich namens seiner Fraktion für den Gesetzesbeschluss aus.

Abg. Essl (FPÖ) fragte das anwesende Regierungsmitglied, wie viele Personen von der derzeitigen nachteiligen Regelung betroffen wären.

Darauf antwortete Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Burgstaller, dass sie konkret mit einem Fall konfrontiert wurde. Die Haltung der Arbeitsmarktverwaltung habe sich dahingehend geändert, dass die Bezüge von Gemeindeorganen als Einkommen und nicht wie früher als Aufwandsentschädigung angesehen werden. Es gab früher auf diesem Gebiet kein Problem, wenn ein Gemeindeorgan mit Bezügen arbeitslos geworden war. Durch die nunmehr geänderte Haltung habe es aber mehrere Fälle in Oberösterreich und Salzburg gegeben, die zur angezogenen Konsequenz des Entfalles des Arbeitslosengeldes bzw der Notstandshilfe führe. Diese wurden aber nicht direkt bekannt, weil die Gemeindefunktionäre ihre Mandate zurückgelegt hätten, um dieser Rechtsfolge auszuweichen.

Nachgetragen wird aufgrund einer Information des AMS, dass nach einem neusten Erlass Bezüge bis zu rund € 600,-- einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe nicht berühren. Vom AMS war weiters zu erfahren, dass in Salzburg konkret vier solche Fälle von Gemeindemandataren in jüngster Zeit anhängig waren.

In der Spezialdebatte kamen alle Ausschussmitglieder übereinstimmend zur Auffassung, die einzelnen Bestimmungen des Gesetzesvorhabens in der Vorlage der Landesregierung unverändert dem Landtag zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ – sohin einstimmig – den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in der Vorlage der Landesregierung Nr 412 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.

 

Salzburg, am 9. April 2003

Der Vorsitzende:

Lindenthaler eh

 

Der Berichterstatter:

Mag. Brenner eh

 

Beschluss des Salzburger Landtages vom 21. Mai 2003:

Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.