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Nr. 527 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(5. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)

Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Mag. Thaler, Roßmann, Mosler-Törnström und Scheiber (Nr. 483 der Beilagen) betreffend die Änderung des Kurtaxengesetzes 1993 und des Ortstaxengesetzes 1992

 

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 26. März 2003 während einer Unterbrechung der Sitzung des Landtages mit dem zitierten Antrag von Abgeordneten der ÖVP und der SPÖ geschäftsordnungsgemäß eingehend befasst. Als Experten waren Dr. Hauk, Wirtschaftskammer, Herr Karpf, Marktgemeinde Bad Hofgastein und Mag. Hundsberger, Abteilung 11, vertreten. Auf den allen Abgeordneten vorliegenden Initiativantrag samt den ausführlichen Erläuterungen wird verwiesen.

Nach Aufruf des Verhandlungsgegenstandes durch den Berichterstatter Abg. Mayr sowie nach verschiedenen Wortmeldungen von Abgeordneten aller Landtagsparteien kamen die Ausschussmitglieder überein, dem Landtag eine modifizierte Beschlussfassung zu empfehlen.

Die Diskussion kreiste um verschiedene Details des Verwaltungsvollzuges sowie um Fragen im Zusammenhang mit dem Tourismusgesetz und der Zuteilung von Ortstaxen. Durch den Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes, HR Dr. Faber, wurde dazu eine Ergänzung vorgelegt, wonach im § 8 des Ortstaxengesetzes ein neuer Abs 1a eingefügt werden soll.

Dieser neue Absatz übernimmt die Bestimmung des § 27 Abs 3 erster Satz des Tourismusgesetzes, um darin die Zweckwidmung des Ertrages aus der allgemeinen Ortstaxe abschließend zu regeln. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden. Allerdings ist wie üblich vorgesehen, dass den Gemeinden eine Einhebungsvergütung in der Höhe von 4 % frei verbleibt. Die Verpflichtung zur Finanzierung der Dachmarkenwerbung trifft wie bisher den Tourismusverband.

Sodann kommen die Ausschussmitglieder von ÖVP, SPÖ und FPÖ übereinstimmend zur Auffassung, dem Landtag die Beschlussfassung des vorliegenden Initiativantrages in modifizierter Weise zu empfehlen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ – sohin einstimmig - den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das im Initiativantrag Nr 483 der Beilagen vorgeschlagene Gesetz wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Art II nach der Z 1 eingefügt wird:

„(1a) In Gemeinden, in denen ein Tourisverband besteht, sind abweichend von Abs 1 diesem Verband Zuweisungen in der Höhe von 96 % der in dessen Gebiet erhobenen allgemeinen Ortstaxe zukommen zu lassen; der Rest verbleibt den Gemeinden zur freien Verfügung."

 

Salzburg, am 26. März 2003

Der Vorsitzende:

Lindenthaler eh

 

Der Berichterstatter:

Mayr eh

 

Beschluss des Salzburger Landtages vom 26. März 2003:

Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.