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Nr. 686 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(4. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr 609 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Jagdgesetz 1993 geändert wird (Jagdgesetz-Novelle 2002)


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 15. Mai 2002 in Anwesenheit von Landesrat Eisl sowie der Experten Dr. Schlager (4/01), Dr. Dollinger (7/02), Frau Dr. Dully-Wöll (8/01), Dr. Wiener (Landesumweltanwalt), Dr. Sommerauer (LaK), DI Lanschützer (LwK), Herr Hemetsberger (BH - Salzburg Umgebung), Herr Wurm, Frau Dr. Petz-Glechner (LFV), KR Eder (Landesjägermeister), Präsident Dr. Grafinger, KR Kristan (Salzburger Jägerschaft), Ing. Langer (ÖUBV) mit der zitierten Regierungsvorlage geschäftsordnungsgemäß befasst.

Hauptinhalt der Novelle des Jagdgesetzes 1993 ist dessen Anpassung an zwei einschlägige Richtlinien der Europäischen Union. Zum einen wird die Richtlinie des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL) und zum anderen die Richtlinie des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-RL) umgesetzt. Mit der Novelle werden außerdem bestimmte Fang- und Tötungsarten (§ 70 Abs 3) verboten, sowie für Federwild und bestimmte, im Anhang IV der FFH-Richtlinie festgelegte Haarwildarten, besondere Artenschutzvorschriften erlassen, die nicht nur ein Verbot des Fangens und Tötens, sondern auch des Besitzens (auch von daraus gewonnen Produkten), des Transportes, des Handelns und Tauschens beinhalten. Darüber hinaus können die Lebensräume bestimmter, besonders schützenswerter Wildarten, als Wildschutzgebiete vor jedem Eingriff geschützt werden. Zusätzlich greift der Entwurf zahlreiche Änderungsvorschläge auf, die aus der Erfahrung bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes resultieren und überwiegend von der Salzburger Jägerschaft eingebracht worden seien. Die Änderung des § 17 durch Einfügung eines neuen Abs 3 (Jagdeinschluss) trägt dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 30. September 1999 Rechnung. Im Übrigen wird auf die ausführlichen Erläuterungen zur Regierungsvorlage verwiesen.

Abg. Scheiber (ÖVP) betont, dass sich das Jagdgesetz 1993 im Großen und Ganzen gut bewährt habe. Dies werde durch die vorliegende Novelle auch weiterhin gewährleistet bzw verbessert sein. Der Entwurf zur Novelle sei ausgewogen und werde von der ÖVP ohne Abänderungswünsche unterstützt.

Zweiter Präsident Abg. Holztrattner (SPÖ) weist darauf hin, dass der Hauptgrund der Novelle die Anpassung an zwei EU-Richtlinien sei. Die Novelle sei grundsätzlich positiv zu beurteilen. Die Novelle stelle keineswegs einen Kniefall vor der Salzburger Jägerschaft dar. Die Jägerschaft sei kompetent, die die Jagd betreffenden Regelungen festzulegen. Die Auswirkungen der Übertragung von Behördenaufgaben an den Landesjägermeister werde jedoch genau beobachtet werden. Im Fall nicht zufriedenstellender Auswirkungen müsse diese Bestimmung wieder geändert werden. Grundsätzlich werde jedoch die Übertragung der Kompetenzen an die Jägerschaft positiv bewertet. Abschließend werde festgestellt, dass das Jagdgesetz ein brauchbares Gesetz sei.

Abg. Dr. Reiter (Grüne) stellt die Frage in den Raum, ob man der Interessenvertretung der Jägerschaft neue, behördliche Aufgaben, die nicht nur die Jäger, sondern auch die Waldbesitzer oder die Erholungssuchenden betreffen, übertragen solle. Solche Aufgaben sollten weiterhin von den Behörden wahrgenommen werden. Dazu zähle auch die Ausstellung der Jagdkarten oder die Festlegung von Abschusszahlen. Es sei nicht einzusehen, warum die Jägerschaft zwar Jagdkarten ausstellen, aber nicht einziehen könne. Grundsätzlich werde festgestellt, dass das vorliegende Gesetz die EU-Richtlinie nach wie vor nicht in vollem Maße umsetze.

Abg. Wiedermann (FPÖ) stellt fest, dass Jäger und Fischer wertvolle Beiträge für den Umwelt- und Naturschutz leisten. Für die FPÖ sei die vorliegende Novelle EU-konform, mit ihr würden die Richtlinien richtig umgesetzt werden. Der Fisch- und Krebsbestand würde durch Kormorane und Graureiher schon existenzbedrohend gefährdet. Nur durch Nachbesetzung könne der Erhalt ermöglicht werden. Abschließend stellt Abg. Wiedermann fest, dass das Gesetz für jedermann leicht lesbar und begreiflich sei.

In der Spezialdebatte wurden die von den Grünen eingebrachten Abänderungsanträge mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ abgelehnt. Auf Antrag der SPÖ wird in Hinkunft von der Einrichtung von Futterplätzen für Rotwild (§ 66) nicht nur der Österreichische Alpenverein, sondern auch die Landesgruppen aller alpinen Vereine Salzburgs, benachrichtigt. Im § 17 Abs 3 lit d wurde eine stilistische Klarstellung getroffen.

Zu den im Ausschuss vorgenommenen Änderungen wird Folgendes festgehalten:

Von der Errichtung von Futterplätzen (§ 66 Abs 2) sollen neben dem Österreichischen Alpenverein auch die Salzburger Landesgruppen aller anderen österreichischen alpinen Vereine verständigt werden. Die Verständigung ist in Hinkunft also auch an die Sektion Salzburg des Touristenvereins "Naturfreunde Österreich" und an die Sektion Salzburg des Österreichischen Touristenklubs zu richten. Die Änderung im § 70 Abs 3 lit d dient der sprachlichen Verbesserung.

Die Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses kommen einstimmig zu der Auffassung, dem Landtag die Regierungsvorlage mit den beiden Änderungen zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ - sohin einstimmig - den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Der in der Nr 609 der Beilagen enthaltene Gesetzesvorschlag wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

1. In der Z 15 lautet im § 66 Abs 2 der letzte Satz: "Die Einrichtung von Futterplätzen für Rotwild ist auch den jeweiligen Salzburger Landesgruppen der österreichischen alpinen Vereine mitzuteilen."

2. In der Z 17 (§ 70 Abs 3) lautet die lit d:
"d) die Ausübung der Jagd von Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Seilbahnen, mechanischen Aufstiegshilfen oder Motorbooten aus."


Salzburg, am 15. Mai 2002

Der Vorsitzende:
Lindenthaler eh.

Der Berichterstatter:
Scheiber eh.


Beschluss des Salzburger Landtages vom 29. Mai 2002:
Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ gegen die der Grünen - sohin mehrstimmig - zum Beschluss erhoben.