Bericht
des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 561 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem die im Land Salzburg bisher bestehenden Bundesstraßen B als Landesstraßen übernommen werden
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 10. April 2002 mit der zitierten Vorlage der Landesregierung in Anwesenheit des zuständigen Landesrates Blachfellner sowie der Experten Dr. Zraunig (1), Landesbaudirektor HR DI Denk (6), Dr. Steinhäusler (8/01) geschäftsordnungsgemäß eingehend mit der zitierten Vorlage der Landesregierung befasst.
Die zitierte Gesetzesvorlage verfolge das Ziel, dass alle Bundesstraßen B in die vollständige Verantwortung der Länder als Straßenerhalter übertragen werden. Die Ausbau- und Finanzierungsverantwortung liegt folglich bei den Ländern. Somit wird dem Land eine größere Entscheidungszuständigkeit bei Infrastrukturmaßnahmen gegeben. Dies bedeutet eine flexiblere, raschere und nach regionalen Bedürfnissen abgestimmte Umsetzung von Straßenprojekten aufgrund allein vom Land getroffener Entscheidungen. Behördenverfahren für diese Straßen werden in Zukunft von den Landesstraßenbehörden durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zur Vorlage der Landesegierung verwiesen.
Zu Beginn der Debatte weist Abgeordneter Saliger (ÖVP) darauf hin, dass die Übernahme der Bundesstraßen B in die Kompetenz der Länder schon früher hätte erfolgen sollen. Zugleich bringt dieser einen Entschließungsantrag ein, der eine Prioritätenreihung nach einem Strukturkatalog im Bereich Neubau und Sanierung vorsieht. Dies sei bereits mit dem zuständigen Landesrat Blachfellner besprochen worden. Der Entschließungsantrag lautet wie folgt:
Die Landesregierung wird ersucht, alle anstehenden Straßenbauprojekte in Bezug auf Landesstraßen und Landesstraßen B zu erfassen, zu bewerten (Finanzbedarf, Dringlichkeit) und eine Prioritätenreihung entsprechend einem zu erstellenden Kriterienkatalog mit landespolitischen Zielvorgaben vorzunehmen und dem Landtag über die Ergebnisse bis 31. Oktober 2002 zu berichten.
Der ÖVP-SPÖ-Entschließungsantrag wird mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ – sohin einstimmig - beschlossen.
Landesrat Blachfellner nimmt ausführlich Stellung zum ÖVP-SPÖ-Entschließungsantrag. Er bekräftigt, dass ein entsprechender Katalog notwendig sei. In der Bevölkerung würde jeder seine Straßenbauprojekte als die wichtigsten ansehen. Wenn jedoch ein Projekt vorangestellt werden würde, müsste im Gegenzug dazu eines nachgereiht werden. Das Geld, welches zur Verfügung stehe, werde durch diese Regelung ja nicht mehr. Sanierungsarbeiten sollten ausgenommen werden, weil es schwer vorhersehbar sei, welche Straßen wann zu sanieren seien.
Abg. Dr. Reiter (Die Grünen) betont, dass es ein wichtiger Schritt sei, Straßenprojekte als neue Projekte zu erfassen. Die Auswirkungen in der Bevölkerung seien jedoch nicht absehbar. Es sei nicht einfach, im Rahmen der Landesgesetzgebung Schritte zu setzen und die Mittel zu beschaffen. Aus der Sicht der Grünen sei die Übertragung zu schnell passiert.
Nach wiederholten Anfragen erklärt Landesbaudirekter HR DI Denk, dass die Vorteile dieser Übertragung für das Land überwiegen werden. Die vorhandenen Geldmittel könnten nun vom Land für Bauprojekte selbstständig disponiert werden.
Abg. Wiedermann (FPÖ) fügt der Debatte hinzu, dass Förderungswünsche zu begründen und bei Genehmigung zu verantworten seien. Die FPÖ werde sowohl der Regierungsvorlage wie auch dem Entschließungsantrag zustimmen.
Nach Anfrage von Abg. Mayr (SPÖ), ob der 1. April, jener Tag, an welchem das Gesetz in Kraft getreten ist, bleiben soll, erklärt HR Dr. Faber dies wäre sinnvoll, weil der Bund die Straßen an diesem Tag übergeben habe. Die Änderungen im § 1 sind formale Korrekturen in örtlichen Bezeichnungen ohne weitere inhaltliche Bedeutung.
Die Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses kommen einstimmig zu der Auffassung, dem Landtag die Beschlussfassung der modifizierten Regierungsvorlage zu empfehlen.
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ - sohin einstimmig - den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
Der in der Nr. 561 der Beilagen enthaltene Gesetzesvorschlag wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im § 1 in der Beschreibung des Verlaufes der B 96 Murtal Straße, das Wort "Unterndorf" durch das Wort "Unternberg" und in der Beschreibung des Verlaufes der B 166 Pass Gschütt Straße, das Wort "Steiermark" durch das Wort "Oberösterreich" ersetzt werden und in der Beschreibung der B 99 Katschberg Straße das Wort "Unternberg" entfällt.
Salzburg, am 10. April 2002
Der Vorsitzende:
Lindenthaler eh.
|
| Der Berichterstatter:
Mayr eh.
|
Beschluss des Salzburger Landtages vom 24. April 2002:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.