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Nr. 611 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(4. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht


des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 549 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997 geändert wird


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 10. April 2002 mit der zitierten Vorlage der Landesregierung in Anwesenheit der Experten Frau Dr. Hellmann (4/01), Frau Mag. Hittmair-Haller (12/01), Frau Mag. Werner (LUA) und Dir. Dr. Revers (Tiergarten Hellbrunn) geschäftsordnungsgemäß eingehend mit der zitierten Vorlage der Landesregierung befasst.

Die vorliegende Gesetzesänderung verfolge das Ziel, die Richtlinie des Rates 1999/22/EG über die Haltung von Wildtieren in Zoos in das Landesrecht umzusetzen. Im bestehenden Veranstaltungsrecht seien bereits verwandte Bestimmungen über Tierschutzaspekte bei der Haltung von Wildtieren in Zirkussen enthalten. Diese sollen durch zusätzliche Bestimmungen über zoologische Gärten, die rechtlich als Veranstaltungsstätten anzusehen sind, in das Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997 aufgenommen werden. Weiters wird eine Strafbestimmung ergänzt, um das Verbot bestehender Veranstaltungen am Karfreitag sowie am 24. Dezember erforderlichenfalls durchsetzbar und strafbar zu machen. Die Umsetzung der Richtlinie hat von den Mitgliedsstaaten bis spätestens 9. April 2002 zu erfolgen.

Eingangs der Debatte weist Abg. Dr. Reiter (Die Grünen) darauf hin, dass es in diesem Bereich bereits eine genaue Richtlinie gäbe. Diese würde von den Experten gerne erfahren, inwieweit eine Notwendigkeit bestehe, und welche Tiergärten von der Regelung betroffen wären.

Sodann legt Dir. Dr. Revers die Situation dar. Wenn die EU Richtlinie ordnungsgemäß in allen Mitgliedstaaten umgesetzt worden sei, würde dies bedeuten, dass EU-weit einheitliche Standards gegeben wären. Diese Gesetzesvorlage der Landesregierung gehe jedoch sogar darüber hinaus. Probleme mit den Standards hätten die großen Zoos, nicht die kleinen. Die großen hätten oft mit erheblichen Finanzierungsschwierigkeit zu kämpfen.

Klubobmann Abg. Roßmann (ÖVP) erklärt, die ÖVP werde der Regierungsvorlage ihre Zustimmung geben. Die Reglung bezüglich Karfreitag und 24. Dezember findet dieser in einer Zeit der Mediengesellschaft außerordentlich begrüßenswert.

Abg. Dr. Schöppl (FPÖ) signalisiert die Zustimmung der FPÖ. Er gibt jedoch zu Bedenken, dass das Gesetz rückwirkend ab 1. Jänner 2002 in Kraft treten werde. Dieser ersucht um Auskunft von HR Dr. Faber, ob der vorliegende zeitliche Ablauf rechtlich haltbar sei. Sollte dies der Fall sein, werde die FPÖ zustimmen.

Auf Anfrage erläutert HR Dr. Faber, dass sich der gesamte Umsetzungsprozess aufgrund der Regierungsdebatte verzögert hätte. Der Geltungsbeginn sollte nicht rückwirkend ab 1.Jänner 2002 festgesetzt, sondern auf den 1. Juli 2002 geändert werden.

Die Ziffer 4 der Regierungsvorlage wird dahingehend modifziert, dass der Termin des Inkrafttretens mit 1. Juli 2002 festgelegt werde, und dass Bewilligungen bis spätestens 31. Dezember 2002 zu beantragen seien.

Sodann kommen die Mitglieder des Verwaltungs- und Verfassungsausschusses einhellig zu der Auffassung, die modifizierte Regierungsvorlage dem Landtag zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ - sohin einstimmig - den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Der in Nr. 549 enthaltene Gesetzesvorschlag wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
im § 32 Abs 3 die Wortfolge "1. Jänner 2002" durch "1. Juli 2002" und die Wortfolge "30. Juni 2002" durch "31. Dezember 2002" ersetzt wird.


Salzburg, am 10. April 2002

Der Vorsitzende:
Lindenthaler eh.

Der Berichterstatter:
Mag. Brenner eh.


Beschluss des Salzburger Landtages vom 24. April 2002:
Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP (-1), SPÖ und FPÖ gegen die der Grünen und einer Stimme der ÖVP – sohin mehrstimmig – zum Beschluss erhoben.