Bericht
des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorberatung der Vorlage der Landesregierung (Nr. 209 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 geändert wird
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 13. Dezember 2001 in Anwesenheit von Landesrat Dr. Raus mit der zitierten Regierungsvorlage geschäftsordnungsgemäß befasst.
Aufgrund der Dringlichkeit der Novellierung hat der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss am 28. November 2001 die gegenständliche Regierungsvorlage vor der förmlichen Zuweisung an den Ausschuss vorberaten.
Die Regierungsvorlage beinhaltet neue Regelungen der Förderung für den Fall, dass gemeinnützige Bauvereinigungen bei der Errichtung geförderter Mietwohnungen und Wohnheime und bei Sanierungen, wie im § 13 Abs 2b WGG vorgesehen, Eigenmittel einsetzen, sowie die Verzinsung von rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen.
Im Übrigen wird auf die ausführlichen Erläuterungen zur Regierungsvorlage verwiesen.
Abg. Mayr (SPÖ) begrüßt die Novelle und weist darauf hin, dass durch den Einsatz von Eigenmittel anstelle von Hypothekardarlehen manche Bauvorhaben günstiger abgewickelt werden könnten und dadurch sowohl günstigere Mieten möglich seien ob auch mehr gebaut werden könne.
Abg. Roßmann (ÖVP) begrüßt ebenso die Novelle, stelle sie doch die Umsetzung des im Sommer 1999 von Herrn Landeshauptmann Dr. Schausberger vorgeschlagenen Weges zur Mietsenkung durch Eigenmitteleinsatz dar.
Abg. Dr. Schöppl (FPÖ) sieht in der Regierungsvorlage ebenfalls langjährige Forderungen der FPÖ erfüllt.
Die Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses kommen zu dem Ergebnis, dem Landtag die Beschlussfassung der Regierungsvorlage in den einzelnen Punkten und im Gesamten zu empfehlen.
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt einstimmig den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 209 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.
Salzburg, am 13. Dezember 2001
Der Vorsitzende:
Lindenthaler eh.
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| Der Berichterstatter:
Mag. Brenner eh.
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Beschluss des Salzburger Landtages vom 13. Dezember 2001:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.