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Nr. 769 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 589 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Berufsjägergesetz geändert wird


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 9. Mai 2001 geschäftsordnungsgemäß mit der zitierten Vorlage der Landesregierung in Anwesenheit von Kammeramtsdirektor Dr. Sommerauer, Landarbeiterkammer, befasst.

Die Vorlage zielt darauf ab, die Anerkennung von nicht in Salzburg abgelegten Berufsjägerprüfungen zu erleichtern. Nach den bisher bei der Vollziehung des Gesetzes gewonnenen Erfahrungen bereitet vor allem der Nachweis von zwei Ausbildungsteilen Probleme. Es handle sich – so die Erläuterung zur Vorlage der Landesregierung – dabei um einen Kurs für Fischereifacharbeiter und um eine Schießprüfung für Hand- und Faustfeuerwaffen. Bei der Ablegung der Berufsjägerprüfung in Salzburg sind diese Ausbildungsteile bereits bei der Zulassung der Prüfung nachzuweisen. Bei Bewerbern aus anderen Bundesländern fehlen aber oft diese Voraussetzungen, sodass nach der geltenden Rechtslage nur eine Teilanerkennung ausgesprochen werden könnte, die keine Berufsübung ermögliche. Zur Lösung dieses Problems schlägt der Entwurf vor, dass der Kurs für Fischereifacharbeiter durch den Vorbereitungskurs für die Fischereischutzdienstprüfung ersetzt werden soll und die Anerkennung bei Fehler der Ausbildungsbestandteile befristet erteilt werden könne. Innerhalb einer Frist von zwei Jahren können die Nachweise über den Kursbesuch bzw. die Schießprüfung nachgereicht werden.

Den Landtagsparteien lagen die Stellungnahmen aus allen Begutachtungsverfahren zum Berufsjägergesetz, welche die des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft, der Salzburger Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft/Landarbeiterkammer für Salzburg und des Österreichischen Städtebundes – Landesgruppe Salzburg umfassten, vor.



Darüber hinaus kamen die Ausschussmitglieder übereinstimmend auf Vorschlag des Leiters des Legislativ- und Verfassungsdienstes wegen der fortgeschrittenen Zeit zur Auffassung, das Datum des Inkrafttretens anstelle mit 1. Juli nun mit 1. August 2001 neu festzulegen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt sohin einstimmig den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in der Beilage Nr. 589 enthaltene Gesetz wird mit der Maßgabe zum Beschluss erhoben, dass in der Z 4 (§ 9 Abs 5) das Datum "1. Juli 2001" durch das Datum "1. August 2001" ersetzt wird.


Salzburg, am 9. Mai 2001

Der Vorsitzende:
Roßmann eh.

Der Berichterstatter:
Scheiber eh.


Beschluss des Salzburger Landtages vom 30. Mai 2001:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.