Meldung anzeigen


Nr. 768 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 612 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Kurtaxengesetz geändert wird


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der seiner Sitzung vom 9. Mai 2001 mit der zitierten Vorlage der Landesregierung geschäftsordnungsgemäß in Anwesenheit von der für Gemeindeaufsichtsangelegenheiten ressortzuständigen Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Burgstaller sowie dem für Finanzen ressortzuständigen Landeshauptmann-Stellvertreter Eisl und einer Reihe weiterer Experten befasst. Auf der Expertenbank waren Frau Dr. Dully-Wöll (Abteilung 8), Dr. Zarl (Abteilung 11), Frau Mag. Felber (Abteilung 15), Dr. Schörghuber (Wirtschaftskammer Salzburg) sowie Mag. Schnauder (Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg) vertreten.

Die Vorlage der Landesregierung zielt – so die Erläuterungen zur Vorlage - auf die Anhebung der gemäß § 3 Abs 1 bei der Festlegung der Kurtaxe zu beachtenden Obergrenze von derzeit S 25 auf rund S 27,50 bzw. 2,-- ab. Diese Erhöhung geht auf eine Initiative des Kur- und Tourismusverbandes Bad Hofgastein zurück, der eine Obergrenze von S 34 vorgeschlagen hat. Eine Anhebung um mehr als ein Drittel ist jedoch angesichts der Tatsache, dass der geltende Höchstbetrag erst 1993 festgelegt worden ist, nicht gerechtfertigt. Zur Diskussion wird daher lediglich eine Erhöhung um S 2,52 (= 10 %) gestellt.

Die weiteren vorgesehenen Änderungen sind lediglich formeller Natur.

Im Übrigen wird auf die Vorlage der Landesregierung hingewiesen.

Allen Landtagsparteien bzw. Abgeordneten lag das Ergebnis des Begutachtungsverfahrens zum Entwurf der Vorlage der Landesregierung vor, welches insbesondere auch die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen, der Kammer der Wirtschaftstreuhänder für Salzburg, der Wirtschaftskammer und der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg umfasste, vor.

In verschiedenen Wortmeldungen von Abgeordneten der FPÖ (Abg. Blattl), der SPÖ (Abg. Klubvorsitzender Mag. Thaler) und der Grünen (Abg. Schwaighofer) wurde die Problematik der Erhöhung des Rahmens für die Kurtaxen und die Ausschöpfung des durch das Gesetz vorgegebenen Rahmens diskutiert.

Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Burgstaller wies auf die Möglichkeit der Bandbreite der Festlegung der Kurtaxe im gegebenen gesetzlichen Rahmen hin. Der Grad der Ausschöpfung dieses Rahmens hänge von einer Reihe von Faktoren ab. Dazu zählen etwa Ort, Lage und Ausstattung der Kureinrichtungen. Darüber hinaus gebe es nur wenige Gemeinden, die den äußersten gesetzlichen Rahmen ausschöpfen würden.

Zur Frage von Abg. Blattl führt Mag. Felber, Referat 15/04, aus, dass die Zusammensetzung der Kurkommission sich nach der für den betreffenden Kurort bestehenden Kurordnung richte. Für die jeweiligen Kurorte/bezirke - Bad Gastein, Bad Hofgastein, Zell am See, Heilbad Salzburg-Leopoldskron, Heilbad Dürrnberg und Heilklimatischer Kurort St. Veit - gebe es verschiedene Kurordnungen. Für die Kurorte Bad Hofgastein und Bad Gastein beispielsweise sollen die derzeit geltenden Kurordnungen aktualisiert werden. Dazu wurden dem Referat 15/04 bereits Verordnungsentwürfe zur Begutachtung übermittelt; in diesen beiden Entwürfen sei vorgesehen, dass der Kurkommission unter anderem Vertreter des Fremdenverkehrsverbandes angehören sollen.

In der Generaldebatte wies der Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes darauf hin, dass die neuen Euro- und Centbeträge bereits mit dem 2. Eurobegleitgesetz festgelegt worden seien, das demnächst kundgemacht werden wird. Die Änderungspunkte 3 und 5 haben dieselben Inhalte und sind nicht noch einmal zu beschließen. Andererseits sei ein weiterer Schillingbetrag zu ersetzen, nämlich der im § 5 Abs 3 (S 1.000,-- als Untergrenze für die Abgabenerklärung nur einmal im Jahr). Diese Veränderungen ziehen auch Änderungen in der Inkrafttretensbestimmung des § 9 Abs. 8 nach sich.

Sodann kamen die Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses übereinstimmend zur Auffassung, dem Landtag in der modifizierten Weise die Beschlussfassung der Vorlage der Landesregierung zu empfehlen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt sohin einstimmig den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das beiliegende Gesetz wird zum Beschluss erhoben.


Salzburg, am 9. Mai 2001

Der Vorsitzende:
Roßmann eh.

Der Berichterstatter:
Mag. Brenner eh.


Beschluss des Salzburger Landtages vom 30. Mai 2001:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.