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Nr. 411 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Sozial- und Gesundheitsausschusses zum Antrag der Abg. Mag. Thaler, Ing. Griessner, Dritte Präsidentin Bommer und Ossberger (Nr. 167 der Beilagen) betreffend die Änderung des Behindertengesetzes 1981


Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2000 während einer Unterbrechung der Plenarsitzung in Anwesenheit von Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner und Landesrätin Dr. Haidinger sowie der Experten Dr. Prucher, Mag. Hofinger, beide Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung, Mag. Eisl, Abteilung 8, Mag. Szegedi-Staufer, Magistratsabteilung 3, Univ.-Prof. Dr. Pfeil, Universität Salzburg, mit dem zitierten Antrag geschäftsordnungsgemäß befasst.

Nach der geltenden Rechtslage werden die von den Behindertenbetreuungseinrichtungen verlangten Tarife bis in die jüngste Zeit stets einvernehmlich zwischen den Rechtsträgern und dem Land Salzburg vereinbart bzw. angepasst. Seit etwa einem Jahr wird das Land aber gehäuft damit konfrontiert, dass Rechtsträger von Einrichtungen der Eingliederungshilfe massive Erhöhungen der Leistungsentgelte (Tagsätze) verlangen. Diese Forderungen werden weder nachvollziehbar begründet, noch wird dem Land ermöglicht, deren Berechtigung unter dem Gesichtspunkt der für die Verwendung öffentlicher Mittel maßgeblichen Prinzip der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Die Finanzierung solcher Einrichtungen soll dahingehend neu geregelt werden, dass überproportionale Tarifsteigerungen einzelner Leistungen vermieden und eine dem Landeshaushalt angepasste Entwicklung sichergestellt werde. Die Anerkennung und Finanzierung der Einrichtungen der Eingliederungshilfe soll dabei raschest möglich auf eine neue Basis gestellt werden. Die Anerkennung soll nicht mehr hoheitlich durch Bescheid sondern durch einen privatrechtlichen Vertrag erfolgen. Im Übrigen wird auf die ausführliche Begründung im Antrag verwiesen.

Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner berichtet, dass das Sozialressort mit der Novelle keine besondere Freude habe, er bekenne sich aber zu diesem Gesetzesvorhaben. Mit der Novelle dürften jedoch die Ansprüche einzelner Behinderter nicht in Frage gestellt werden. Dies sei seiner Ansicht nach in der Novelle sichergestellt. Es habe sich in letzter Zeit jedoch herausgestellt, dass das Behindertengesetz unzulängliche Regelungen im Hinblick auf die Finanzierung der Behindertenorganisationen aufweise. Die Mitwirkungs- und Kontrollrechte des Landes seien unzureichend, es gebe keine Mitgestaltungsmöglichkeiten. Derzeit sei das Land bei Tagsatzverhandlungen in der schlechteren Position. Aufgrund der Kritik im Vorfeld der Beratungen habe er mit den Behindertenorganisationen vereinbart, dass die auf dieser Novelle fußende Verordnung in enger Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen erarbeitet werde.

Abg. Schwaighofer legt für die Grünen die Gründe dar, warum diese Novelle abzulehnen sei. Die Regelungen seien nicht im Sinne der Träger der Behinderteneinrichtungen. Die neuen Verträge würden zwar partnerschaftlich genannt, seien aus seiner Sicht jedoch einseitig. Aus diesem Grund schlägt Abg. Schwaighofer vor, den Antrag zurückzustellen, Rahmenverträge auszuarbeiten und auf dieser Grundlage eine Gesetzesnovelle zu beschließen. Seitens der Grünen wird ein Abänderungsantrag zu § 12 Abs. 4 des Behindertengesetz eingebracht, der eine Determinierung der Vertragsbestandteile beinhaltet.

Klubobmann Abg. Ing. Griessner hält für die ÖVP fest, dass der Antrag richtig sei. Es werde damit eine alte, seit 1992 bestehende ÖVP-Forderung nach privatwirtschaftlichen Verträgen erfüllt. Das Land und die Behinderteneinrichtungen bräuchten die Sicherheit durch die Absicherung mittels privater Verträge. Alle Träger müssten gleich behandelt werden. Dies sei sicherzustellen. Abschließend bringt Klubobmann Abg. Ing. Griessner einen Entschließungsantrag ein mit dem erreicht werden solle, dass die Verordnung in enger Kooperation mit den betroffenen Behindertenorganisationen zu erarbeiten sei.

Klubvorsitzender Abg. Mag. Thaler stellte für die SPÖ fest, dass das Land und die Behindertenorganisationen Partner seien die einander bräuchten. Das Land habe keine eigenen Behindertenbetreuungseinrichtungen und sei auf die privaten Träger angewiesen. Im Gegenzug dazu bräuchten die privaten Träger das Land als Geldgeber. Er wies weiters darauf hin, dass die Kürzungen des Sozialbudgets im Jahr 2001 S 110 Mio. betragen würden. Bei den Behindertenorganisationen seien keine Kürzungen erfolgt. Das Budget des Bundeslandes Salzburg sei knapp. Es müsse darauf geachtet werden, dass die unterstützen Organisationen wirtschaftlich, zweckmäßig und sparsam wirtschaften. Weiters kündigt Klubvorsitzender Abg. Mag Thaler einen Abänderungsantrag zu § 23 Abs. 4 an, womit die Frist zur Errichtung eines privatrechtlichen Vertrages um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2001 verlängert würde.

Abg. Wiedermann stellte für die FPÖ fest, dass die Behindertenbetreuung eine wichtige Aufgabe des Landes sei. Er bedankte sich bei den Mitarbeitern aller Behindertenorganisationen. Seiner Ansicht nach sei durch die Vertragsregelung Transparenz und Kontrolle auf beiden Seiten gegeben.

Nach eingehender Diskussion kamen die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses zu dem Ergebnis, den durch den SPÖ-Abänderungsantrag modifizierten Gesetzestext dem Landtag zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Der ÖVP-SPÖ-Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ – sohin einstimmig – den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in Nr. 167 der Beilagen beantragte Gesetz wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im § 23 Abs. 4 (Z 6) der zweite Satz zu lauten hat: "Einrichtungen der Eingliederungshilfe, mit deren Rechtsträger nicht bis spätestens 31. Dezember 2001 ein privatrechtlicher Vertrag im Sinn des § 12 Abs. 1 abgeschlossen worden ist, dürfen nach diesem Zeitpunkt nicht mehr in Anspruch genommen werden".


Salzburg, am 14. Dezember 2000

Der Vorsitzende:
Mayr eh.

Die Berichterstatterin:
Dritte Präsidentin Bommer eh.


Beschluss des Salzburger Landtages vom 14. Dezember 2000:
Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ gegen die der Grünen - sohin mehrstimmig - zum Beschluss erhoben.