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Nr. 410 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 315 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Bezügegesetz 1998, das Salzburger Bezügegesetz 1992 und das Gemeindeorgane-Bezügegesetz geändert werden


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2000 während einer Unterbrechung der Haussitzung mit der zitierten Regierungsvorlage geschäftsordnungsgemäß befasst.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss ist damit dem Ersuchen des Legislativ- und Verfassungsdienstes nachgekommen, die Vorlage der Landesregierung ehestmöglich im Ausschuss zu behandeln und einer abschließenden Beschlussfassung zuzuführen, so dass die Novelle raschest möglich in Kraft treten kann.

Klubobmann Abg. Ing. Griessner bringt für die ÖVP einen Äbänderungsantrag zu Art. III ein. Nach Ansicht der ÖVP sollte im Gemeindeorgane-Bezügegesetz lediglich die Anhebung des Pensionsbeitrages vorgenommen werden. Die erhöhte Verantwortung der direkt gewählten Bürgermeister würde eine Differenzierung zum Salzburger Bezügegesetz rechtfertigen. Außerdem sei das Pensionssystem der Bürgermeister im Auslaufen begriffen.

Klubvorsitzender Abg. Mag. Thaler hält für die SPÖ fest, dass diese dem Abänderungsantrag der ÖVP nicht beitreten könne.

Abg. Essl kündigt für die FPÖ an, dass diese dem Abänderungsantrag der ÖVP ebenfalls nicht beitreten werde.

Die Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses kommen sodann einstimmig zu dem Ergebnis, dem Landtag die Beschlussfassung der Vorlage der Landesregierung zu empfehlen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt einstimmig den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 315 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.


Salzburg, am 14. Dezember 2000

Der Vorsitzende: Der Berichterstatter:
Roßmann eh. Mag. Neureiter eh.


Beschluss des Salzburger Landtages vom 14. Dezember 2000:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.