Bericht
des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung
(Nr. 253 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987 und das Salzburger Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000 geändert werden
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 22. November 2000 in Anwesenheit eines Vertreters der Personalabteilung des Amtes der Landesregierung (Dr. Cecon) geschäftsordnungsgemäß mit der zitierten Vorlage der Landesregierung befasst.
Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, dass künftig bei Aufnahmen in eine öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Salzburg alle im öffentlichen Dienst in Österreich oder in einem anderen EWR-Staat verbrachten Dienstzeiten voll angerechnet werden, wenn sie unmittelbar vor der Begründung des öffentlich-rechtlichen Landesdienstverhältnisses liegen.
Darüber hinaus befasst sich die Vorlage der Landesregierung mit dem Thema der Bildungskarenz. Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 179/1999 mit 1. Jänner 2000 besteht zwar auch für Landesvertragsbedienstete grundsätzlich die Möglichkeit, Weiterbildungsgeld gemäß § 26 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 zu erlangen. Voraussetzung hiefür ist aber gemäß § 26 Abs. 6 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 das Vorliegen von landesgesetzlichen Bestimmungen, die der Bildungskarenzreglung des § 11 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) vergleichbar seien. Auf die ausführlichen Erläuterungen zur Vorlage der Landesregierung wird verwiesen.
Nach einem kurzen Austausch der Argumente kamen die Ausschussmitglieder von ÖVP, SPÖ und FPÖ – sohin einstimmig – zur Auffassung, dem Landtag die Beschlussfassung der vorliegenden Regierungsvorlage unverändert zu empfehlen.
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss sohin einstimmig den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 253 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.
Salzburg, am 22. November 2000
Der Vorsitzende:
Roßmann eh.
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| Der Berichterstatter:
Mag. Neureiter eh.
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Beschluss des Salzburger Landtages vom 14. Dezember 2000:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.