Bericht
des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 164 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 geändert wird
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 4. Oktober 2000 in Anwesenheit von Experten geschäftsordnungsgemäß eingehend mit der zitierten Vorlage der Landesregierung befasst.
Das Gesetzesvorhaben steht im Zusammenhang mit der beabsichtigten Erlassung einer Verordnung, mit der für die Hauptschulklassen mit musikalischem oder sportlichem Schwerpunkt im Land Salzburg jeweils landesweite Berechtigungssprengel festgesetzt werden sollen. Dadurch entfällt das bisher in solchen Fällen notwendige sogenannte Umsprengelungsverfahren. In solchen Fällen sollen die Wohnsitzgemeinden einen finanziellen Beitrag nur zum laufenden Aufwand zu leisten haben. Dazu bedarf es einer Änderung des Gesetzes (§ 38).
Im Übrigen wird auf die weiteren Ausführungen in den Erläuterungen zur zitierten Vorlage der Landesregierung und den von der Landesregierung beantragten Gesetzesbeschluss in zwei Punkten verwiesen.
Im Zuge der Beratungen wurde durch Klubobmann Abg. Ing. Griessner (ÖVP) darauf hingewiesen, dass viele Eltern den Wunsch hätten, ihre Kinder in Schwerpunkt-Hauptschulen zu schicken. Der Schulbesuch sollte Fähigkeiten und Neigungen, insbesondere im musischen und sportlichen Bereich, besonders berücksichtigen. Die Regierungsvorlage geht davon aus, dass mit der Auflösung des Schulsprengels darüber hinaus Diskussionen über Beiträge entstehen werden. Wünschenswert wäre, Normbeträge für Beiträge zum laufenden Schulerhaltungsaufwand festzulegen. Weiters sollten nur tatsächlich anfallende Kosten verrechnet werden. Für die Zukunft wäre eine Vereinheitlichung des Beitrages anzustreben. Weitere Probleme in diesem Zusammenhang sollten nicht verschwiegen werden. Dazu zähle etwa die Frage des Schülertransportes. Für viele Gemeinden sei es nicht unproblematisch, wenn Schüler weggehen. Nicht zuletzt sollten bei bestimmten Schwerpunkten auch Aufnahmekriterien festgelegt werden.
Sehr ausführlich legte Klubvorsitzender Abg. Mag. Thaler (SPÖ) dar, dass die derzeitige Schulorganisation nach Abschluss der Volksschule für viele Eltern nicht mehr verständlich sei. Die Pflichtschulbesucher hätten viele Möglichkeiten. So könnten Kinder ohne Folgen für die Gemeinden höhere Schulen besuchen. Darüber hinaus gebe es Hauptschulen mit gesetzlichen Schwerpunktbildungen. Nicht zuletzt wären auch Schwerpunktbildungen im Rahmen der Schulautonomie möglich. Weiters sei zu bedenken, dass es große Probleme für bestimmte Gemeinden geben werde. Ab 2002 muss mit einem extrem starken Rückgang bei den Zahlen der 10- bis 14-jährigen Schüler gerechnet werden. Es werde schwer sein, viele der heute bestehenden Klassen zu halten. Die vorliegende Novelle werde nicht von allen Gemeinden gewünscht.
Für Abgeordnete Mag. Strebl (SPÖ) ergebe sich als Angehörige der Gemeindevertretung einer Stadtrandgemeinde (Grödig) die Problematik aus doppelter Sicht. Einerseits hätten die Schüler einer Umgebungsgemeinde das attraktive Schulangebot in der Stadt Salzburg, andererseits müsse eine solche Gemeinde wie Grödig als Gemeinde mit Hauptschule umso mehr bemüht sein, ihren Schülerinnen und Schülern entsprechend attraktive Angebote zu machen.
Abg. Mag. Neureiter (ÖVP) wies darauf hin, dass es nunmehr schon mehrere Schultypen gebe, die völlig unterschiedliche Regelungen hätten. So gebe es die Bundesschulen, für die die Gemeinden keinen Beitrag zu leisten hätten, dann gebe es die bundesgesetzlich geregelten Schwerpunktbildungen in Hauptschulen für den Bereich Sport und Musik, nicht zuletzt hätten die Hauptschulen die Möglichkeit, schulautonome Schwerpunkte zu bilden. Daraus ergebe sich eine Vielfalt des Angebotes. Umso wichtiger wäre es, für Beiträge zum laufenden Schulerhaltungsaufwand Normkosten festzulegen.
In einer sehr breiten Ausführung nahm über Ersuchen von Abgeordneten der Vertreter des Salzburger Gemeindeverbandes, Direktor Dr. Hocker, Stellung. Zum einen wurde kritisiert, dass die Begutachtung des Gesetzesvorhabens mitten im Sommer erfolgte, weshalb viele gar nicht entsprechend reagieren konnten. Weiters sei festzustellen, dass es äußerst unterschiedliche Reaktionen aus den Gemeinden gegeben hätte. Man sei mit dem Ergebnis aus der Sicht des Gemeindeverbandes nicht zufrieden. Den Gemeinden verblieben viele Kosten. Dazu gesellen sich weitere Probleme wie etwa die des Schülertransportes, der Organisationsform und insbesondere der durch die demographische Entwicklung ausgelösten Problematik. Ein weiteres Problem sei, dass immer weniger Schüler in einzelnen Gemeinden ortsgebunden seien. Überdies werden von den Gemeinden äußerst unterschiedliche Beiträge errechnet. Die Stadt Salzburg habe die höchsten Beiträge in Höhe von ca. S 13.800,-- bis S 16.400,--. Die von den anderen Gemeinden in Rechnung gestellten Beiträge belaufen sich von S 6.600,-- bis zu S 11.000,--.
Im Zuge der Ausschussberatungen wurde durch die ÖVP ein Entschließungsantrag eingebracht, wonach die Landesregierung ersucht werden sollte, eine Vereinheitlichung des Beitrages zum laufenden Schulerhaltungsaufwand im Sinne des § 41 Abs. 1 Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 unter Einbeziehung der Vertreter des Salzburger Gemeindeverbandes und des Österreichischen Städtebundes herbeizuführen. Jedenfalls sei einheitlich festzulegen, welche Kosten in den oben genannten Beitrag eingerechnet werden dürfen. Diese einstimmig von allen Ausschussmitgliedern verabschiedete Entschließung sollte durch die Landesregierung bis Ende März 2001 erledigt werden.
Sodann kamen die Ausschussmitglieder von ÖVP, SPÖ und FPÖ zur übereinstimmenden Auffassung, das von der Landesregierung beantragte Gesetz zum Beschluss zu erheben.
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt sohin einstimmig den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 164 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.
Salzburg, am 4. Oktober 2000
Der Vorsitzende:
Roßmann eh.
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| Der Berichterstatter:
Mag. Neureiter eh.
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Sitzung des Salzburger Landtages vom 8. November 2000:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.