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Nr. 233 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 56 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Baupolizeigesetz 1997 und das Bautechnikgesetz geändert werden sowie das Salzburger Aufzugsgesetz aufgehoben wird


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 4. Oktober 2000 in Anwesenheit der Experten Dr. Zraunig (Referat 1/02), Architekt Dipl.-Ing. Zeller (Abteilung 6/11), Senatsrat Dr. Fuschlberger, Frau Dr. Graf (Städtebund MD 06) und
Dr. Huber (Gemeindeverband) mit der zitierten Regierungsvorlage geschäftsordnungsgemäß befasst.

Die Regierungsvorlage hat die Umsetzung der Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Aufzüge zum Ziel. Die Richtlinie schreibt bestimmte Sicherheitsanforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Aufzügen, die Bauten dauerhaft bedienen, vor. Mit diesen Anforderungen werden einzelne Änderungen im Aufzugsgesetz und wesentliche Änderungen in der darauf gestützten Aufzugsverordnung 1977 notwendig. Dies wird auch zum Anlass für eine Rechtsbereinigungsmaßnahme genommen und auf ein eigenes Aufzugsgesetz verzichtet. Die für Aufzüge geltenden Vorschriften sollen in das Baupolizeigesetz 1997 und das Bautechnikgesetz integriert werden. Im Übrigen wird auf die ausführlichen Erläuterungen zur Regierungsvorlage verwiesen.

Die Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses kamen übereinstimmend zur Auffassung, dem Landtag die Beschlussfassung dieses Gesetzes zu empfehlen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt sohin einstimmig den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 56 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.


Salzburg, am 4. Oktober 2000

Der Vorsitzende:
Roßmann eh.

Der Berichterstatter:
Illmer eh.


Sitzung des Salzburger Landtages vom 8. November 2000:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.