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Nr. 317 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(2. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 279 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz geändert wird


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich während einer Unterbrechung der Sitzung des Landtages am 15. Dezember 1999 mit der zitierten Vorlage der Landesregierung geschäftsordnungsgemäß in Anwesenheit von Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger sowie von Landesrat Dr. Raus sowie von Experten der Abteilung 8 des Amtes der Landesregierung - Finanzen - befasst.

Diese Ausschussberatungen standen in einem engen sachlichen Zusammenhang mit den Beratungen über die Vorlage der Landesregierung betreffend die Verschmelzung der Salzburger Stadtwerke AG als übertragende Gesellschaft mit der Salzburger AG für Energiewirtschaft als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß den §§ 219 ff Aktiengesetz (Nr. 280 der Beilagen). Den Erläuterungen zum zitierten Gesetzesvorhaben ist zu entnehmen, dass die Gebrauchsabgabe nach der geltenden Rechtslage von Unternehmen zu entrichten sei, die von der Gemeinde selbst betrieben werden oder an denen die Gemeinde mit mindestens 50 % des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist. Sinkt durch eine Verschmelzung mit anderen Unternehmen der Anteil der Gemeinde auf unter 50 %, dann verliert die Gemeinde ihr Besteuerungsrecht und den Abgabenertrag. Dies soll durch die vorgeschlagenen Änderungen verhindert werden. Letzten Endes dient ein Teil der Bestimmungen auch der Klarstellung, wie im zeitlichen Umfeld einer Verschmelzung Vorauszahlungen zu berechnen und die Abgabenerklärung vorzunehmen seien. Im Übrigen wird auf die ausführlichen Erläuterungen und die Bestimmungen in der Vorlage selbst verwiesen.

Im Laufe der Ausschussberatungen brachten die Grünen einen Antrag auf Abschaffung bzw. Aufhebung des Gebrauchsabgabegesetzes ein. Diese meinten, dass das eine Verwaltungsvereinfachung wäre. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger, Landesrat Dr. Raus und Landtagspräsident Dr. Schreiner sowie KO Abg. Ing. Griessner wiesen auf die kompetenzrechtliche, finanzrechtliche und -wirtschaftliche Seite dieses Gesetzes und seine Bedeutung für die Finanzierung der Verkehrsbetriebe hin. Resümee dieser Aussagen ist, dass es ohne diese Novelle auch keine Fusionierung von SAFE und Stadtwerke geben könne und auf Sicht gesehen auch keine wirtschaftlichen Grundlagen zur Führung der Verkehrsbetriebe und damit des öffentlichen Nahverkehrs vorhanden wäre. Mit diesem Gesetz verpflichtet sich die Stadt Salzburg, die eingehobenen Beträge an die Verkehrsbetriebe abzuführen. Mit Beiträgen aus dem sonstigen Geschäft von SAFE und Stadtwerke wären die Verkehrsbetriebe nicht finanzierbar. Die Debatte entwickelte sich auch über die Thematik der Besteuerung. Gesetzliche Abgabe wären anders zu behandeln als sonstige Einnahmen, die der Steuerpflicht unterliegen.

Schlussendlich haben die Grünen ihren Antrag zurückgezogen. Die Ausschussmitglieder von ÖVP und SPÖ kamen zur mehrheitlichen Auffassung, die Vorlage der Landesregierung dem Landtag zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ gegen die der FPÖ - sohin mehrstimmig - den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 279 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.


Salzburg, am 15. Dezember 1999

Der Vorsitzende-Stellvertreter: Die Berichterstatterin:
Mayr eh. Mosler-Törnström eh.


Beschluss des Salzburger Landtages vom 16. Dezember 1999:
Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ gegen die der FPÖ und Grünen - sohin mehrstimmig - zum Beschluss erhoben.