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Nr. 148 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(2. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 60 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Magistratsbeamtengesetz 1981, das Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968, das Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz 1968, das Gemeinde-Haushaltsstrukturgesetz und das Gesetz LGBl. Nr. 29/1999 geändert werden


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 6. Oktober 1999 geschäftsordnungsgemäß mit der zitierten Vorlage der Landesregierung in Anwesenheit von Experten der Abteilung 8 – Finanzen und Liegenschaften (Dr. Grünbart) und der Abteilung 11 – Gemeindeaufsicht (Dr. Hauthaler) befasst.

Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, in das Dienstrecht der Gemeinde- und Magistratsbediensteten die auf Bundesebene mit der ersten Dienstrechtsnovelle 1998, BGBl. I
Nr. 123, und mit der Besoldungs-Novelle 1999, BGBl. I Nr. 9, vorgenommenen Änderungen, zu übernehmen. Dabei sollen wieder nur jene Änderungen berücksichtigt werden, die für den Gemeindedienst relevant sind. Da insbesondere das Besoldungsreformgesetz 1994, BGBl. Nr. 550, für den Magistrats- und Gemeindedienst nicht übernommen worden ist, erfordern vor allem Änderungen des Gehaltsgesetzes 1956 komplizierte Anpassungen der Novellierungsanweisungen, um für Magistrats- und Gemeindebeamte anwendbar zu werden. Im Übrigen wird auf die ausführlichen Erläuterungen allgemeiner Natur und zu den einzelnen Bestimmungen im Besonderen verwiesen.

Bei den Ausschussberatungen wurde durch Abg. Dr. Schöppl (FPÖ) festgestellt, dass für ihn und für von ihm befasste Experten das Gesetz nicht lesbar sei. Aus diesem Grund brachte die FPÖ einen Entschließungsantrag ein, wonach die Landesregierung aufgefordert werden solle, unverzüglich eine Kodifizierung des Salzburger Gemeindedienstrechtes durchzuführen.

Nach der Modifikation, durch die das Wort "unverzüglich" entfiel, wurde dieser Entschließungsantrag einstimmig angenommen. Darüber wird die Landesverwaltung gesondert informiert.

Im Übrigen kamen die ÖVP und die SPÖ überein, dem Landtag die Beschlussfassung des Gesetzes zu empfehlen. Die FPÖ sprach sich dagegen aus.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ gegen die der FPÖ – sohin mehrstimmig – den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 60 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.


Salzburg, am 6. Oktober 1999

Der Vorsitzende:
Roßmann eh.

Der Berichterstatter:
Brenner eh.


Beschluss des Salzburger Landtages vom 10. November 1999:
Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ gegen die der FPÖ und Grünen – sohin mehrstimmig - zum Beschluss erhoben.