Meldung anzeigen


Nr. 143 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(2. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 57 der Beilagen) betreffend ein Gesetz über die Berufsvertretung der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Salzburger Land- und Forstwirtschaft (Salzburger Landarbeiter-Kammergesetz 2000 – LAK-G)


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat die zitierte Vorlage der Landesregierung in der Sitzung vom 6. Oktober 1999 in Anwesenheit des Kammeramtsdirektors der Landarbeiterkammer, Dr. Sommerauer, und eines Vertreters des Städtebundes, Mag. Hörmandinger, einer eingehenden geschäftsordnungsgemäßen Beratung unterzogen.

Das aus dem Jahr 1949 stammende Salzburger Landarbeiterkammergesetz ist seit damals – abgesehen von kleineren Anpassungen - im wesentlichen unverändert geblieben. Nunmehr ist eine Erneuerung notwendig, die im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und auch darüber hinaus stattgefundenen Veränderungen Rechnung trägt. So soll in erster Linie die Zahl der Mitglieder der Vollversammlung und des Vorstandes verkleinert werden. Seit der Einrichtung dieser Kammer hat sich nämlich die Zahl der Mitglieder von 15.500 auf derzeit 2.200 verringert. Wesentliche Gesichtspunkte des Gesetzesvorhabens sind:

- Erneuerung des Gesetzes in seinem Aufbau und seiner Textierung;
- Reduktion der Zahl der Mandate in der Vollversammlung und im Vorstand und
- Einführung des vereinfachten und mitgliederfreundlichen Briefwahlrechtes.

Im Übrigen wird auf die ausführlichen Erläuterungen zur Vorlage der Landesregierung verwiesen.

Für die ÖVP erklärte Klubobmann Abg. Ing. Griessner die grundsätzliche Zustimmung zu diesem Gesetz. Es werden alle wesentlichen Gesichtspunkte, welche als Ziele des Gesetz-esvorhabens formuliert wurden, von der ÖVP vollinhaltlich getragen. Der Landarbeiterkammer kommt als gesetzliche Interessensvertretung für die in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten unselbstständigen Berufstätigen eine große Bedeutung und Aufgabe zu.
Für die SPÖ erklärte Abg. Zehentner, dass sich im Lauf der Zeit das demokratische Selbstverständnis gebessert habe. Dazu zähle auch die Berücksichtigung von Minderheitsrechten in der Kammer. Das Briefwahlrecht wird als große zeitliche Entlastung für die Stimmberechtigten aber auch als Beitrag zur Kostenreduktion angesehen. Die SPÖ signalisierte Zustimmung zu diesem Gesetz.

Die FPÖ erklärte ebenfalls ihre Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben.

Für die Grünen zeigte Abg. Schwaighofer die Entwicklung der Salzburger Landarbeiterkammer in den letzten 50 Jahren auf und verwies auf den deutlichen Rückgang der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Abgesehen davon, dass die Umstellung auf EDV begrüßt wurde, problematisiert Abg. Schwaighofer die Stellung der Landarbeiterkammer und wirft die Frage auf, ob es nicht zweckmäßiger wäre, diese Berufsgruppe in einer Kammer aufgehen zu lassen, sofern dafür ua. die finanziellen Voraussetzungen gegeben wären. Weiters erkundigt sich der Vertreter der Grünen nach den finanziellen Grundlagen für diese Kammer über die Mitgliederumlage hinaus.

Im Ausschuss wurde nach einer kurzen Diskussion auch die Frage des Personenkreises angeschnitten, welche die Kammerumlage zu entrichten hat. Gemäß § 40 Abs. 1 leg. cit. ist die Kammerumlage nunmehr von allen Mitgliedern der Landarbeiterkammer zu entrichten, die in einem aufrechten Dienstverhältnis beschäftigt sind, ausgenommen arbeitslose Mitglieder und Lehrlinge. Die Ausnahme von der Kammerumlage war für arbeitslose Mitglieder von vornherein geplant. Im Ausschuss wurde nunmehr auch die Ausnahme für Lehrlinge vorgesehen.

Geändert wurde auch die Bestimmung über die Kosten der Wahlen in § 30 leg. cit.

Durch ÖVP-Klubobmann Abg. Ing. Griessner wurde die Protokollanmerkung verlangt, dass auch in Zukunft die Landarbeiterkammer die Möglichkeit haben müsse, Gesetzesvorhaben, die vom Bund vorgelegt werden, zu begutachten.

Nach Austausch der Argumente kamen die Ausschussmitglieder überein, dem Landtag das Gesetzesvorhaben in einer gegenüber der Vorlage der Landesregierung geringfügig modifizierten Weise zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt sohin einstimmig den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1. Der in der Nr. 57 enthaltene Gesetzesvorschlag wird mit folgenden Änderungen zum Beschluss erhoben:

1.1 Im § 30 ist die Wortfolge "und die unter § 26 Abs. 2 fallenden Personen" durch die Wortfolge "und die unter § 37 Abs. 2 fallenden Personen" zu ersetzen.

1.2 § 40 Abs. 1 hat zu lauten:
"(1) Die Kammerumlage ist von allen Mitgliedern der Landarbeiterkammer, die in einem aufrechten Dienstverhältnis beschäftigt sind, mit Ausnahme der Lehrlinge zu entrichten."


Salzburg, am 6. Oktober 1999

Der Vorsitzende:
Roßmann eh.

Der Berichterstatter:
Ing. Griessner eh.

Beschluss des Salzburger Landtages vom 10. November 1999:
Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ gegen die der Grünen – sohin mehrstimmig – zum Beschluss erhoben.