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Nr. 145 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(2. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 63 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Sozialhilfegesetz, das Salzburger Pflegegeldgesetz, das Salzburger Behindertengesetz 1981, die Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 und das Salzburger Krankenanstalten-Finanzierungsfonds-Gesetz geändert werden


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 6. Oktober 1999 geschäftsordnungsgemäß mit dem zitierten Gesetzesvorhaben befasst.

Aus den Erläuterungen zur Vorlage der Landesregierung wird zitiert, dass aufgrund unterschiedlicher Gesetzesregelungen für die einzelnen Beitragszahlungen der Gemeinden auf den Gebieten der Sozialhilfe, der Behindertenhilfe, des Pflegegeldes und der Kinder- und Jugendwohlfahrt verschiedene Fälligkeitstermine und Höhen der Vorschussleistungen und Zinsberechnungsmodelle für den Fall des Leistungsverzuges gelten. Auch das Salzburger Krankenanstalten-Finanzierungsfonds-Gesetz (SAKRAF-G) enthält einen eigenen Verzugszinsensatz.

Das vorliegende Novellierungsvorhaben soll im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung eine Vereinheitlichung herbeiführen, ohne wesentliche Kostenbelastungen auszulösen. Als Nebeneffekt ergeben sich für die Gemeinden im Wohlfahrtsbereich durch die allgemeine vierteljährliche Vorschreibung kleinere Beträge, die im Haushalt leichter zu bewältigen seien.

Im Übrigen wird auf die detaillierten Erläuterungen zur Vorlage der Landesregierung verwiesen.

Nach Austausch der Argumente kamen die Ausschussmitglieder zur übereinstimmenden Auffassung, dem Landtag unverändert das Gesetzesvorhaben zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt sohin einstimmig den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 63 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.


Salzburg, am 6. Oktober 1999

Der Vorsitzende:
Roßmann eh.

Die Berichterstatterin:
Mosler-Törnström eh.


Beschluss des Salzburger Landtages vom 10. November 1999:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.