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Nr. 179 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(6. Session der 11. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 101 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über die Errichtung eines Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes im Lande Salzburg geändert wird


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 20. November 1998 in Anwesenheit des für Agrarangelegenheiten ressortzuständigen Landesrates Eisl sowie von Experten der Landesverwaltung (HR Ing. Dr. Mayr, Leiter der Abteilung 4, Dr. Steinhäusler, Abteilung 8, Dipl.-Ing. Göschl, Abteilung 4) eingehend geschäftsordnungsgemäß mit der zitierten Vorlage der Landesregierung befasst. Auf die Vorlage wird verwiesen.

Die beabsichtigte Novellierung des Gesetzes über die Errichtung eines Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes im Land Salzburg beinhaltet die von der Fondskommission vorgeschlagene Änderung der Definition des ländlichen Straßennetzes. Die Größe des Teilbegriffes einer "größeren Siedlung (Ortschaft)" soll mit mehr als 25 - anstelle mehr als 15 Häuser wie bisher - bestimmt werden. Die Ausklammerung der Straßen innerhalb einer Siedlung soll in Bezug auf künftige Neuaufnahmen und/oder Erweiterungen präzisiert werden und unabhängig von der Größe der Siedlung gelten. Im übrigen wird auf die ausführlichen Erläuterungen zur Vorlage der Landesregierung verwiesen.

Für die ÖVP schlägt Abg. Lienbacher vor, die Regierungsvorlage in der vorliegenden Form dem Landtag zur Beschlussfassung zu empfehlen. Sie enthalte zwei Schwerpunkte, nämlich die Änderung der Definition des ländlichen Straßennetzes. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass künftig größere Siedlungen mit nicht mehr als 25 Häusern definiert werden. Dies würde einem großen Bedürfnis im ländlichen Raum entsprechen. Andererseits würde damit die innere Erschließung von Siedlungen erleichtert werden und in vielen Fällen den bereits jetzt vorhandenen Gegebenheiten entsprechen.

Durch die SPÖ wurde darauf hingewiesen, dass keine zusätzlichen Mittel aus dem GAF möglich sein würden. Im übrigen wird auf das Ergebnis des Begutachtungsverfahrens hingewiesen.

Allerdings reagiert Abg. Lienbacher heftig auf die SPÖ-Kritik. Dieser wies darauf hin, dass die Regierungsvorlage einvernehmlich von der Fondskommission vorgeschlagen wurde. Die Vorlage sei überdies eine Folge des ROG 1992. Das ländliche Straßennetz soll somit im Sinne des Gesetzesvorhabens künftig Siedlungen mit bis zu 25 Häusern erschließen können. Dies steht auch in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem neuen ROG, wonach Streusiedlungen vermieden und vorhandene Siedlungsansätze genützt werden sollen.

Der Sprecher der BL unterstützte die Regierungsvorlage; gleichzeitig wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Frage der Finanzierung nicht beantwortet werden könne.

Abg. Schröcker erklärt für die SPÖ, dass er grundsätzlich voll für das Gesetz sei, es müsse aber geklärt sein, ob das Einvernehmen mit dem Gemeinderessort hergestellt worden sei und ob erforderliche zusätzliche Mittel aus dem GAF finanziert werden könnten. In einer Stellungnahme erklärte Landesrat Eisl, dass dieser mit dem für die Gemeindeangelegenheiten ressortzuständigen Regierungsmitglied Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner nicht verhandelt hätte. Dipl.-Ing. Göschl erklärt auf Befragen durch die Abgeordneten, dass das Gesetzesvorhaben eindeutig auf einen Wunsch der Fondskommission zurückgehe. Darin sei auch die Abteilung 11 vertreten. Weiters sei festzustellen, dass aufgrund der derzeitigen Gegebenheiten finanzielle Auswirkungen für die nächsten fünf Jahre nicht zu erwarten sein werden. Im übrigen sei die FELS-Finanzierung so strukturiert, dass die Entscheidungen für künftige Vorhaben von dem Vorhandensein entsprechender Mittel zu deren Finanzierung (Land, Gemeinde, GAF) abhängig sind - und nicht umgekehrt.

Nach kurzen Beratungen kamen SPÖ und FPÖ überein, gegen die Stimmen der ÖVP und BL das Gesetzesvorhaben abzulehnen. Bei Stimmengleichheit gilt sohin das Gesetzesvorhaben als abgelehnt.

Gemäß § 46 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird Abg. Schröcker als Berichterstatter bestimmt.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ gegen die der ÖVP und BL - sohin bei Stimmengleichheit - den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 101 der Beilagen enthaltene Gesetz wird abgelehnt.

Salzburg, am 20. November 1998

                       Der Vorsitzende-Stellvertreter:                                                 Der Berichterstatter:
                               Mag. Thaler eh.                                                                      Schröcker eh.

Beschluss des Salzburger Landtages vom 10. Dezember 1998:
Durch fünf ÖVP-Abgeordnete wurde gemäß § 57 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Landtages der Antrag gestellt, das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 101 der Beilagen enthaltene Gesetz zum Beschluss zu erheben. Dieser Antrag wurde sodann einstimmig angenommen.