Nr. 581 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(5. Session der 11. Gesetzgebungsperiode)
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuß befaßte sich in der Sitzung vom 13. Mai 1998 geschäftsordnungsgemäß in Anwesenheit von Experten der Landesverwaltung (Personalabteilung) und der Landes-Personalvertretung eingehend mit der zitierten Vorlage der Landesregierung. Das Gesetzesvorhaben zur Novellierung des Salzburger Personalvertretungsgesetzes geht auf Anregungen zurück, die der Zentralausschuß der Personalvertretung der Landesbediensteten aufgrund von Erfahrungen bei der letzten Wahl mitgeteilt hat. Im übrigen wird auf die ausführlichen Erläuterungen zur Vorlage der Landesregierung verwiesen.
In der Generaldebatte signalisierte Abg. Saliger für die ÖVP die Unterstützung der Vorlage der Landesregierung. Die gemachten Erfahrungen weisen auf den Nachholbedarf hin, der sich vor allem für die Organisation und Abwicklung der Personalvertretungswahlen ergab. Für die SPÖ betonte Abg. Dr. Firlei, daß sich die Änderungen als vernünftig erwiesen. Sie beruhen auf einem Konsens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für die BL meinte KO Abg. Dr. Burtscher, daß die Vorschläge nicht revolutionierend wären. Ihn interessierte die Frage, ob es wichtige Forderungen der Personalvertretung gäbe, die dem Dienstgeber nicht konvenieren würden. Gleichzeitig wurde der Vorsitzende des Zentralausschusses Mag. Mooslechner gebeten, dem Ausschuß die aktuellen Wünsche der Personalvertretung zum Personalvertretungsgesetz zu berichten, die derzeit keine Berücksichtigung fänden.
Mag. Mooslechner konnte in seiner Antwort als Vorsitzender des Zentralausschusses der Landes-Personalvertretung darauf verweisen, daß das Gesetzesvorhaben auf die Vorstellungen aller drei in der Personalvertretung repräsentierten Fraktionen zurückgehe. Natürlich hätte eine Personalvertretung immer wieder und laufend Wünsche, welche auch mit dem Arbeitgeber verhandelt und von diesem positiv behandelt werden würden. Für die rasche Hilfe zur Unterstüzung der Personalvertretung durch dieses Gesetzesvorhaben wurde dem Ausschuß gedankt.
Sodann kamen die Ausschußmitglieder zur übereinstimmenden Auffassung, dem Landtag die unveränderte Beschlußfassung der vorliegenden Gesetzesinitiative zu empfehlen.
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuß stellt einstimmig den
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
1. Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 505 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluß erhoben.
2. Die Landesregierung wird zur Vornahme formeller Änderungen im Sinne des § 58 der Geschäftsordnung des Landtages ermächtigt.
Der Obmann: Der Berichterstatter:
Roßmann eh. Saliger eh.