| (LK) Während einer Unterbrechung der Haussitzung behandelte der Salzburger Landtag heute, Mittwoch, 23. Mai, Nachmittag im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss unter Vorsitz von Klubvorsitzender-Stellvertreter LAbg. Walter Steidl (SPÖ) einen FPÖ-Antrag betreffend die Abschiebung von straffällig gewordenen Asylwerbern, der auf Vorschlag der SPÖ abgeändert und mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen der Grünen angenommen wurde. In diesem abgeänderten Antrag wird die Landesregierung beauftragt, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, 1. die gesetzlichen Voraussetzungen – unter Einhaltung allfälliger internationaler Vereinbarungen sowie geltendem Verfassungsrecht – zu schaffen, dass straffällig gewordene Asylwerber nach Verurteilung durch ein österreichisches Gericht entsprechend den geltenden fremdenrechtlichen Bestimmungen unverzüglich abgeschoben werden müssen; 2. dass beginnend mit dem Jahr 2000 die regelmäßig publizierten Kriminal- und Fremdenstatistiken dahingehend erweitert werden, dass die Straffälligkeit von Asylwerbern und die daraus resultierenden rechtlichen Folgen und die gesetzten Maßnahmen (je Bundesland) ersichtlich sind. Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller betonte, in Österreich habe es zuletzt eine Serie von Fällen gegeben, bei denen Familien, die seit Langem in Österreich leben, von der Abschiebung bedroht seien. Das müsse im Fremdenrecht korrigiert werden. Es könne aber nicht sein, dass straffällig gewordene Asylwerber, deren Antrag abgelehnt wurde, einen neuen Antrag stellen und ihren Aufenthalt dadurch verlängern können. Auch die jahrelange Dauer von Asylverfahren sei unzumutbar. FPÖ-Klubobmann LAbg. Dr. Karl Schnell (FPÖ) sagte, es seien in den vergangenen Jahren viele Personen durch straffällig gewordene Asylwerber zu Schaden gekommen, weil das Land Salzburg in diesem Bereich untätig gewesen sei. Er stehe aber zum Asylrecht und verwehre sich gegen den Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit. Der Antrag ziele auch darauf ab, dass man zum Schutz anderer Personen Informationen über Tatverdächtige bekomme. In den meisten Fällen gehe es nicht um den Lebensunterhalt der Asylwerber, sondern um organisierte Kriminalität. Man habe die Verpflichtung, endlich Maßnahmen zu setzen, um auch die Asylwerber, die wirklich berechtigt seien, Asyl zu erhalten, zu schützen. Außerdem dürfte es in Österreich nicht so viele Asylanträge geben, da es zwischen den Herkunftsländern und Österreich nach der EU-Erweiterung andere sichere Drittländer, in denen der Asylantrag gestellt werden müsste, gebe. Zweiter Landtagspräsident LAbg. MMag. Michael Neureiter (ÖVP) verwies auf die bestehende strenge Rechtsgrundlage. Diese müsse nach besten Möglichkeiten umgesetzt werden. Beispielsweise könne ein Aufenthaltsverbot unverzüglich ausgesprochen und auch durchgesetzt werden. Die "Kann-Bestimmung" aus dem Polizeigesetz bezüglich der Abschiebung sei immer dann ein "Muss", wenn nicht die Menschenrechtskonvention betroffen sei. Außerdem müsse die Dauer der Verfahren verkürzt werden. Fraktionsvorsitzender LAbg. Cyriak Schwaighofer (Grüne) betonte, kein Gesetz der Welt könne einen Mord verhindern. Es gebe bereits eine strenge Gesetzgebung, diese reiche aus und werde auch vollzogen. Die unverzügliche Abschiebung straffällig gewordener Asylwerber nach Verurteilung durch ein österreichisches Gericht widerspreche österreichischen Verpflichtungen aus internationalen Vereinbarungen, wie beispielsweise der Genfer Flüchtlingskonvention. Auch Möglichkeiten wie Ausschluss aus den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention bei besonders schwerer Straftat oder die Schubhaft bestehen. Probleme seien die viel zu lange Verfahrensdauer, zu wenig Personal und daher schlampige Entscheidungen. Ein Entschließungsantrag der Grünen, für besonders gut integrierte Personen, insbesondere Familien, eine rechtliche Möglichkeit zum Verbleib in Österreich zu schaffen, wurde vertagt und für 20. Juni auf die Tagesordnung der Ausschuss-Sitzung gesetzt. LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) sagte, es könne nicht verhindert werden, dass sich über das Asylrecht "Trittbrettfahrer", also Kriminelle, "einschleichen". Die Asylverfahren weisen eine hohe Qualität auf und ermöglichen viele Rechtsmittel. Damit – und auch mit dem Personalmangel – sei auch die lange Dauer zu erklären. Es handle sich um eine sehr komplexe Materie. L108-51 Die Ausschussberatungen des Salzburger Landtages endeten um 16.30 Uhr. Anschließend wurde dei Plenarsitzung fortgesetzt und abgeschlossen. |