Innovationsorientierte Unternehmensgründungen
Zielsetzung
Die verstärkte Förderung von innovationsorientierten Gründungen durch den Einsatz von EU-Mitteln soll zur Erneuerung der Wirtschaftsstruktur Salzburgs beitragen und den Übergang auf eine wissensbasierte Wirtschaft unterstützen. Grundsätzlich ist es das Ziel innovative Unternehmensgründungen und Betriebsübernahmen im Sachgüterbereich und im unternehmensbezogenen Dienstleistungssektor mit Wachstums- und Marktchancen zu fördern. Durch begleitende Beratung und Coaching soll die Nachhaltigkeit, insbesondere von technologie- und wissensintensiven Gründungen, erhöht werden.
Förderungsinhalte
Teilmaßnahme 1:
Finanzielle Förderung der Gründungsprojekte
- Unternehmensgründungen (ÜbernehmerInnen) sollen durch eine finanzielle Förderung für die in der Gründungsphase anfallenden Kosten unterstützt werden, wobei der Focus insbesondere auf technologie- und wissensintensive Gründungen (Übernahmen) gelegt werden soll.
Teilmaßnahme 2:
Beratung, Begleitung und Coaching
- Die UnternehmensgründerInnen (ÜbernehmerInnen) können für die Inanspruchnahme von Beratungs- und Coachingleistungen für den Aufbau und die Entwicklung von Instrumenten zur Unternehmenssteuerung (z.B. betriebswirtschaftliches Know-how, Controlling, Kostenrechnung, (steuerliche) Rechtsberatung, technologische und marktbezogene Analysen) und Organisationskonzepte eine entsprechende finanzielle Unterstützung erhalten.
- Bereits aus dem A+B-Programm unterstützte JungunternehmerInnen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Förderbare Kosten
Für Teilmaßnahme 1:
- Materielle Investitionen (z.B. Büro- und Geschäftsausstattung, Baulichkeiten, Maschinen, Labors etc.)
- Immaterielle Investitionen (z.B. Design, Lizenzen, Marketing)
Für Teilmaßnahme 2:
- Externe Beratungs- und Coachingkosten in der Phase der Unternehmensgründung (maximal 36 Monate nach der Gründung)
- Laufende Beratungsleistungen (wie z.B. Buchhaltungs- und Rechnungslegungsarbeiten) sind nicht Fördergegenstand
FörderungsempfängerInnen
- JungunternehmerInnen (ÜbernehmerInnen), die ein Unternehmen neu gründen bzw. max. vor 3 Jahren gegründet haben und erstmals wirtschaftlich selbständig tätig sind
- Gründungen im industriell gewerblichen Sektor und/oder innovationsorientierte, produktionsnahe sowie unternehmensbezogene Dienstleistungen (z.B. Technische Büros, Softwareentwickler, etc.)
Ausgenommen: Handel, Tourismus, Banken, Versicherungen, Verkehrswesen, Realitätenwesen, Bau- und Baunebengewerbe (Ausnahme: Nachweis des regionalen Bedarfs)
Projektauswahlkriterien
Für Teilmaßnahme 1:
- Innovationsgrad
- regionalwirtschaftliche Bedeutung
- Beschäftigungseffekte
- Mindestprojektgröße
- für Unternehmen des produzierenden Sektors: € 35.000,–
- bei unternehmensbezogenen Dienstleistern: € 20.000,–
Für Teilmaßnahme 2:
- Mindestprojektkosten: € 2.000,–
- Externe Beratungs- bzw. Coachingleistung mit strategischer Ausrichtung
Projektantrag
Für Teilmaßnahme 1:
- RWF-Kurzansuchen (RWF-Erstbeurteilungsantrag)
Maßgeblich für die potentielle Förderung eines Projektes ist die Einreichung eines vollständigen Förderungsantrages bei der Förderstelle. Das Kurzansuchen ist nicht verpflichtend und dient der frühzeitigen ersten Bekanntmachung (= Beginn der Förderbarkeit von Kosten) des Projektes bei der Förderstelle sowie zur Ersteinschätzung der grundsätzlichen Förderbarkeit des Projektes. - Förderungsansuchen (Neugründung)
- Förderungsansuchen (Nachfolge)
Für Teilmaßnahme 2:
- RWF-Kurzansuchen (RWF-Erstbeurteilungsantrag)
Maßgeblich für die potentielle Förderung eines Projektes ist die Einreichung eines vollständigen Förderungsantrages bei der Förderstelle. Das Kurzansuchen ist nicht verpflichtend und dient der frühzeitigen ersten Bekanntmachung (= Beginn der Förderbarkeit von Kosten) des Projektes bei der Förderstelle sowie zur Ersteinschätzung der grundsätzlichen Förderbarkeit des Projektes. - RWF-Förderungsantrag

