Innovationsassistenz und Innovations- und Technologietransfer-Coaching
Zielsetzung
Ziel ist eine Unterstützung von KMU beim Aufspüren von Innovationspotentialen und bei der Vorbereitung von Innovations- und Technologietransferprojekten (beispielsweise im Rahmen der Erneuerung ihrer Produktpalette oder der Einführung von Innovationsmanagement oder neuen Prozesstechnologien). Angesprochen sind KMU, bei denen Interesse und Potential an Innovationsprojekten gegeben ist, die jedoch das notwendige Know-How im Unternehmen auf Grund der Größe und/oder Struktur des Unternehmens oder des Innovationsprojekts nicht aufbringen können. Ausnahmsweise können auch Großunternehmen der Sachgüterproduktion oder produktionsbezogene Dienstleistungsunternehmen, die in Salzburg eine Betriebsansiedlung durchführen, unterstützt werden.
Förderungsinhalte
- Coaching, Beratungen und ähnliche Unterstützungsleistungen (z.B. Innovationsassistenz) bei der Identifikation der Innovationspotentiale in Unternehmen und der Vorbereitung von Innovationsprojekten, bei der Suche nach Kooperationspartnern und Möglichkeiten der Projektumsetzung.
Förderbare Kosten
Innovationsassistenz
- Personalkosten in der Höhe von max. € 90.000,– für 18 Monate
- Aus- und Weiterbildungskosten für die gesamte Förderlaufzeit in Höhe von max. € 7.000,– (ohne Reisekosten, Diäten), die sich auf den Auf- bzw. Ausbau des Innovationsmanagements beziehen
- Beratungs- bzw. Coachingkosten bis zu einem Betrag von € 5.200,- (netto inkl. aller Nebenkosten wie Reisen, Diäten etc.)
Innovations- und Technologietransfercoaching
- Externe Dienst- bzw. Beratungsleistungen im Ausmaß von € 2.500,– bis max. € 10.000,– (exkl. USt, jedoch inkl. Reisekosten und sonstiger Nebenkosten)
FörderungsempfängerInnen
- KMU in den Branchen Sachgüterproduktion und produktionsnahe Dienstleistungen, Großunternehmen nur bei Betriebsansiedlungen
Projektauswahlkriterien
Innovationsassistenz
- Vorbereitung/Vorliegen eines konkreten Innovations- bzw. Technologietransfervorhabens (Projektzeitraum mindestens 1 Jahr)
- Begründung eines Vollzeitdienstverhältnisses mit einem/einer AkademikerIn (FH- bzw. UNI-AbsolventIn) für zumindest 1,5 Jahre
- Niedrige Akademiker-Quote im antragstellenden Unternehmen
Innovations- und Technologietransfercoaching
- Vorbereitung und Begleitung von Innovations- und Technologietransferprojekten, wie beispielsweise im Rahmen der Erneuerung der Produktpalette, Prozesstechnologien, von F&E-Projekten, Projekten zur Fertigungsüberleitung, Projekten zur Einführung eines Innovationsmanagements
- Die Förderanspruchnahme ist im Förderzeitraum auf drei Mal pro Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe beschränkt
- Nachweis förderbarer Kosten von zumindest € 2.500,-
Projektantrag
- RWF-Kurzansuchen (RWF-Erstbeurteilungsantrag)
Maßgeblich für die potentielle Förderung eines Projektes ist die Einreichung eines vollständigen Förderungsantrages bei der Förderstelle. Das Kurzansuchen ist nicht verpflichtend und dient der frühzeitigen ersten Bekanntmachung (= Beginn der Förderbarkeit von Kosten) des Projektes bei der Förderstelle sowie zur Ersteinschätzung der grundsätzlichen Förderbarkeit des Projektes. - RWF-Förderungsantrag

