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Pflegeprämie für Streuobstwiesen im Bundesland Salzburg

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Bilder: pixelio.de

Streuobstwiese in Thalgau Foto:G.Jaritz

Zielsetzung:

Ziel dieser Prämie ist die Erhaltung und Pflege von extensive bewirtschafteten Streuobstwiesenbeständen, die von Hochstammsorten aufgebaut werden.

  1. Anwendungsgebiet: Die Prämie wird landesweit angeboten.
  2. Flächenprämie: (WF5 / ÖPUL-Code 62)

Voraussetzung für die Gewährung / Pflegeauflagen:Pflegklasse H

  • Der extensive Charakter der Streuobstwiese muss gegeben sein:
  • Gefördert werden ausschließlich bodenständige alte Hochstammbestände;
  • Die Bestände müssen ökologisch wertvolle Strukturen, wie bspw. Baumhöhlen, abgestorbene oder absterbende Baumteile sowie Altbäume aufweisen. Diese Strukturen sind zu belassen.
  • Die betreffende Wiesenfläche (Unterwuchs) darf nur extensiv bewirtschaftet werden (Mahd oder Beweidung); kurzfristige flächige Beweidung, keine Standweide bzw. Koppelhaltung, keine intensive Mähnutzung (keine mehrmalige Mahd als Futtergras/Portionsmahd);
  • Die anrechenbare Fläche bei Baumgruppen wird bis zu den verbundenen äußeren Kronenenden gerechnet.
  • Der Mindestbaumbestand von Streuobstwiesen beträgt 30 Bäume/ha. Die anrechenbare Fläche wird bis zu den verbundenen äußeren Kronenenden der äußersten Bäume gerechnet.
  • Der Baumabstand in der Baumreihe darf max. 30 m betragen, wobei sich die anrechenbare Fläche aus folgender Berechnungsgrundlage ergibt:
  • Länge der Baumreihe x 5 m.

 Weitere Förderungsvoraussetzungen:

  • Mindestbaumzahl: jeweils 10
  • Nachpflanzungen nur mit bodenständigen, alten Hochstammsorten (siehe Sortenliste des Salzburger Landesverbandes für Obstbau, Garten- und Landschaftspflege)
  • Naturschutzfachliches Einvernehmen ist erforderlich.
  • kein Einsatz von Pestiziden (chem.-synth. Pflanzenschutzmittel, Insektizide)
  • Bei Vertragsverlängerungen bzw. Neuverträgen ab dem Verpflichtungsjahr 2003: kein Handelsdüngereinsatz, kein Flüssigdünger (Gülle, Jauche) oder Klärschlammkompost;

 Prämienhöhe: € 581,38/ha

 Stückprämie (Landesprämie Code 78)

 Voraussetzung für die Gewährung / Pflegeauflagen:

  • Die Richtlinien der Flächenprämie müssen eingehalten werden.
  • Verzicht auf Rindensäuberung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln;
  • Düngung: Höchstens eine Gabe Stallmist oder betriebseigenen Kompost pro Baum und Jahr;
  • eine Nutzung (Mahd, Beweidung) vor dem 1.6. (unter 600 m Seehöhe) bzw. vor dem 10.6. (über 600 m Seehöhe);

Erhaltung ökologisch bedeutender Strukturen, wie Nassstellen, etc.;

Prämienhöhe:   je Stamm (ab 10 cm Brusthöhendurchmesser):€ 5,10

Zuschläge pro Stamm für freiwillige Leistungen:

  • gänzlicher Düngeverzicht € 1,50
  • Mahd nach dem 1.9. € 1,50

Sonstige Fördervoraussetzungen:  Voraussetzung für eine Stückprämie ist die Teilnahme an der Flächenprämie gem. Pkt. 8.3.1, wobei die Flächenprämie von der Stückprämie abgezogen wird.

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