Pflegeprämie für Streuobstwiesen im Bundesland Salzburg

Bilder: pixelio.de

Zielsetzung:
Ziel dieser Prämie ist die Erhaltung und Pflege von extensive bewirtschafteten Streuobstwiesenbeständen, die von Hochstammsorten aufgebaut werden.
- Anwendungsgebiet: Die Prämie wird landesweit angeboten.
- Flächenprämie: (WF5 / ÖPUL-Code 62)
Voraussetzung für die Gewährung / Pflegeauflagen:Pflegklasse H
- Der extensive Charakter der Streuobstwiese muss gegeben sein:
- Gefördert werden ausschließlich bodenständige alte Hochstammbestände;
- Die Bestände müssen ökologisch wertvolle Strukturen, wie bspw. Baumhöhlen, abgestorbene oder absterbende Baumteile sowie Altbäume aufweisen. Diese Strukturen sind zu belassen.
- Die betreffende Wiesenfläche (Unterwuchs) darf nur extensiv bewirtschaftet werden (Mahd oder Beweidung); kurzfristige flächige Beweidung, keine Standweide bzw. Koppelhaltung, keine intensive Mähnutzung (keine mehrmalige Mahd als Futtergras/Portionsmahd);
- Die anrechenbare Fläche bei Baumgruppen wird bis zu den verbundenen äußeren Kronenenden gerechnet.
- Der Mindestbaumbestand von Streuobstwiesen beträgt 30 Bäume/ha. Die anrechenbare Fläche wird bis zu den verbundenen äußeren Kronenenden der äußersten Bäume gerechnet.
- Der Baumabstand in der Baumreihe darf max. 30 m betragen, wobei sich die anrechenbare Fläche aus folgender Berechnungsgrundlage ergibt:
- Länge der Baumreihe x 5 m.
Weitere Förderungsvoraussetzungen:
- Mindestbaumzahl: jeweils 10
- Nachpflanzungen nur mit bodenständigen, alten Hochstammsorten (siehe Sortenliste des Salzburger Landesverbandes für Obstbau, Garten- und Landschaftspflege)
- Naturschutzfachliches Einvernehmen ist erforderlich.
- kein Einsatz von Pestiziden (chem.-synth. Pflanzenschutzmittel, Insektizide)
- Bei Vertragsverlängerungen bzw. Neuverträgen ab dem Verpflichtungsjahr 2003: kein Handelsdüngereinsatz, kein Flüssigdünger (Gülle, Jauche) oder Klärschlammkompost;
Prämienhöhe: € 581,38/ha
Stückprämie (Landesprämie Code 78)
Voraussetzung für die Gewährung / Pflegeauflagen:
- Die Richtlinien der Flächenprämie müssen eingehalten werden.
- Verzicht auf Rindensäuberung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln;
- Düngung: Höchstens eine Gabe Stallmist oder betriebseigenen Kompost pro Baum und Jahr;
- eine Nutzung (Mahd, Beweidung) vor dem 1.6. (unter 600 m Seehöhe) bzw. vor dem 10.6. (über 600 m Seehöhe);
Erhaltung ökologisch bedeutender Strukturen, wie Nassstellen, etc.;
Prämienhöhe: je Stamm (ab 10 cm Brusthöhendurchmesser):€ 5,10
Zuschläge pro Stamm für freiwillige Leistungen:
- gänzlicher Düngeverzicht € 1,50
- Mahd nach dem 1.9. € 1,50
Sonstige Fördervoraussetzungen: Voraussetzung für eine Stückprämie ist die Teilnahme an der Flächenprämie gem. Pkt. 8.3.1, wobei die Flächenprämie von der Stückprämie abgezogen wird.
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