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Was
wird gefördert

Förderung des Landes Salzburg für kommerzielle Filmproduktionen (Herstellungsförderung)

Warum
wird gefördert

Die Förderung will einen Impuls für nationale wie internationale Film- und TV-Produzenten setzen, Land und Stadt Salzburg intensiv als traditionell bewährten Filmstandort zu nutzen.

Ziel ist, durch Film- und Fernsehproduktionen für Salzburg einen möglichst hohen gesamtwirtschaftlichen Nutzen, insgesamt sowie speziell für die Filmbranche, zu erreichen. Nationale wie internationale, insbesondere jedoch die Salzburger Filmproduzenten, Regisseure, Drehbuchautoren und andere Filmschaffende sollen zur Überzeugung gelangen, dass sich Stadt und Land Salzburg als traditionelle und attraktive Filmproduktionsorte durch besondere Standortqualitäten auszeichnen.

Wer
wird gefördert

Filmproduzenten und Drehbuchautoren (physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts), die eine Film- oder TV-Produktion im Land Salzburg mit nachhaltigem, internationalem Image- und Werbeeffekt für die Stadt bzw. das Land Salzburg durchführen. Neben dem gesamtwirtschaftlichen Effekt für Salzburg soll es auch einen "Salzburger Filmbranchen-Effekt" geben.

Wie
wird gefördert

Obergrenzen des Direkt-Zuschusses:

  • max. 50 % des Salzburg-Effektes (= alle in Salzburg für die Filmproduktion getätigten direkten und indirekten Ausgaben)
  • max. 100 % des Salzburger Filmbranchen-Effektes (= einschlägige Lieferungen und Leistungen der Salzburger Filmwirtschaft)
  • max. 10 % der gesamten Nettoherstellungskosten des Produzenten (inkl. 7,5 % Gewinn)

Wo
wird gefördert

Produktionen im Bundesland Salzburg, die eine filmisch positive und touristisch attraktive Darstellung des Landes Salzburg mit Wiedererkennungseffekt gewährleisten.

Wann
wird gefördert

Auszahlung des Zuschusses:

  • 50 % nach Abschluss der Förderungsvereinbarung, Beginn der Dreharbeiten und Vorlage aller notwendigen Unterlagen (inkl. der rechtskräftigen Verträge)

  • 50 % nach Erfüllung der Förderungsbedingungen (Verwendungsnachweis über die Salzburg-Ausgaben; attraktive Darstellung Salzburgs; Finanzierungsnachweis; Projektbericht samt Öffentlichkeitsarbeit, Filmmaterial und Erwähnung der Landesförderung im Filmnachspann)

Weiteres

Die Filmlocation Salzburg bietet folgende Services:

  • Beratung über Filmförderungen in Salzburg
  • Koordination mit den Film-Förderstellen
  • Unterstützung bei der Suche nach Locations
  • Auskunft und Unterstützung bei Behördenkontakten
  • Vermittlung von filmtechnischen Dienstleistern, Crews, Equipment, Unterkunft, etc

Downloads

Filmförderung-Antrag (doc bzw. pdf, 155 KB)

Filmförderung-Merkblatt (pdf, 84 KB)

Filmförderung-Richtlinie (pdf, 143 KB)

Rechnungszusammenstellung (Verwendungsnachweis) (xls, 271 KB)

Rückfragen:

Thomas Posch 0662 / 8042-3787

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