EU-Flash Nr. 66 vom 21. Februar 2019

Informationen zur Europa-Wahl am 26. Mai 2019

Ende Mai wählen EU-weit 350 Millionen Bürgerinnen und Bürger 705 Abgeordnete in die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit.

In Österreich finden die Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 statt. Heuer werden 19 Abgeordnete aus Österreich in das Europäische Parlament (EP) gewählt. Damit erhält die Delegation der EU-Abgeordneten aus Österreich einen Sitz mehr als in der jetzt endenden Mandatsperiode (2014-2019: 18 Sitze).
Hintergrund sind Mandatsverschiebungen in Folge des Brexits: Mit dem Brexit werden 73 britischen Sitze im Europäischen Parlament frei, davon werden 27 auf jene Mitgliedstaaten verteilt, die bis jetzt leicht unterrepräsentiert sind.
Darunter ist auch Österreich, das derzeit mit 18 EU-Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten ist und durch die Umverteilung der frei werdenden EP-Mandate einen 19. Sitz im EU-Parlament erhalten wird.

EU-weit wird für eine hohe Wahlbeteiligung geworben​

© Europäische Union / EP
Die Wahlbeteiligung von 2014 (EU-weit: 42,6 %; Österreich: 45,4 %) soll bei den Wahlen im Mai 2019 übertroffen werden. Zu diesem Zweck hat das EP vor Kurzem eine web-basierte Sammlung von Material über die EU mit dem Titel Das tut die EU für mich erstellt. Abgerufen werden kann
© Europäische Union / EP
der Inhalt nun auch über eine „Citizens' App", die man in den üblichen App-Stores herunterladen kann. Darüber hinaus ist die Seite Diesmal wähle ich online, aber auch mit Kampagnen vor Ort präsent, um das Interesse an den Wahlen gezielt zu entfachen. Diese Maßnahmen und andere nützliche Informationen werden in einem speziellen Internetportal des Ausschusses der Regionen zusammengestellt.

Wer ist wahlberechtigt?

In jedem Mitgliedstaat wählen die Wahlberechtigten ihre Abgeordneten nach den rechtlichen Bestimmungen des Landes.
  • Wie bei Nationalratswahlen ist die Altersgrenze in Österreich auf 16 Jahre festgelegt. Anders als bei nationalen Wahlen ist eine österreichische Staatsbürgerschaft jedoch nicht vonnöten. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, sind ebenso wahlberechtigt.
  • Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, können online eine Wahlkarte beantragen. Das Antragsformular ist ab ca. acht Wochen vor der Wahl verfügbar und kann elektronisch ausgefüllt werden.
  • Österreicherinnen und Österreicher, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, können ebenfalls in Österreich wählen. Hierfür müssen sie sich in die Wählerevidenz daheim eintragen lassen. Der Antrag auf Erfassung in der Wählerevidenz ist jederzeit möglich. Die Eintragungen behalten für zehn Jahre ihre Gültigkeit und müssen dann erneuert werden. Wichtig: Die Wahlkarte muss auf jeden Fall noch zusätzlich bestellt werden. Dafür gelten dann die oben erwähnten Fristen.
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