| Was wird gefördert? |
Förderung des Landes Salzburg für kommerzielle Filmproduktionen (Herstellungsförderung) |
| Warum wird gefördert? |
Die Förderung will einen Impuls für nationale wie internationale Film- und TV-Produzenten setzen, Land und Stadt Salzburg intensiv als traditionell bewährten Filmstandort zu nutzen. Ziel ist, durch Film- und Fernsehproduktionen für Salzburg einen möglichst hohen gesamtwirtschaftlichen Nutzen, insgesamt sowie speziell für die Filmbranche, zu erreichen. Nationale wie internationale, insbesondere jedoch die Salzburger Filmproduzenten, Regisseure, Drehbuchautoren und andere Filmschaffende sollen zur Überzeugung gelangen, dass sich Stadt und Land Salzburg als traditionelle und attraktive Filmproduktionsorte durch besondere Standortqualitäten auszeichnen. |
| Wer wird gefördert? | Filmproduzenten und Drehbuchautoren (physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts), die eine Film- oder TV-Produktion im Land Salzburg mit nachhaltigem, internationalem Image- und Werbeeffekt für die Stadt bzw. das Land Salzburg durchführen. Neben dem gesamtwirtschaftlichen Effekt für Salzburg soll es auch einen "Salzburger Filmbranchen-Effekt" geben. |
| Wie wird gefördert? |
Obergrenzen des Direkt-Zuschusses:
|
| Wo wird gefördert? | Produktionen im Bundesland Salzburg, die eine filmisch positive und touristisch attraktive Darstellung des Landes Salzburg mit Wiedererkennungseffekt gewährleisten. |
| Wann wird gefördert? |
Auszahlung des Zuschusses:
|
| Weiteres |
Die Filmlocation Salzburg bietet folgende Services:
|
| Downloads |
Filmförderung-Antrag (pdf, 91 KB) Filmförderung-Merkblatt (pdf, 105 KB) Filmförderung-Richtlinie (pdf, 160 KB) Rechnungszusammenstellung (Verwendungsnachweis) (xls, 291 KB) |

