| Was wird gefördert? |
Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe
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| Warum wird gefördert? |
Kleinstunternehmen sollen motiviert werden, Investitionen vorzunehmen, die zur nachhaltigen Sicherung bzw. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. |
| Wer wird gefördert? |
Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind, mit höchstens 9 Arbeitnehmern (ohne Lehrlinge) und die über die erforderlichen (Gewerbe-)Berechtigungen verfügen und die arbeits- und sozialrechtlichen Normen beachten. |
| Wie wird gefördert? |
zusätzlich: Regionalförderung Zusätzliche Prämie von 5 % bzw. für kreditfinanzierte Investitionen zusätzlich 2 % Zinsenzuschuss p.a., Förderungslaufzeit max. bis zu 7 Jahre, maximal bis zu den vorangeführten Förderungsbemessungsgrundlagen für Investitionen in folgenden Gemeinden:
Die angeführten Förderungen können alternativ ein Mal pro Jahr beantragt werden. |
| Wo wird gefördert? | |
| Wann wird gefördert? |
Laufzeit des Wachstumsprogramms: unbefristet;
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| Weiteres |
Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente: Landesförderungen: - Sicherheit für Salzburger Kleinstbetriebe - Lebensmittel-Nahversorgungsförderungsaktion - Betriebsneugründungs-/Übernahmeförderungsaktion Bundesförderungen: - "Unternehmensdynamik" der Austria Wirtschaftsservice GmbH des Bundes (AWS) - Tourismusförderungen der Österreichischen Hotel und Tourismusbank GmbH (ÖHT) |
| Downloads |
Richtlinie Stand 1.1.2012 (pdf) |

