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von A bis Z

Was wird gefördert?

Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe

  • bauliche und maschinelle Verbesserungen und/oder Erweiterungen

  • Investitionen zur Erzeugung neuer oder verbesserter Produkte oder zur Erbringung neuer oder verbesserter Dienstleistungen

  • Investitionen in Tourismus- oder Freizeitbetrieben, die zu einer Saisonverlängerung oder zur Gewinnung neuer Zielgruppen oder zu Qualitätsverbesserungen im Betrieb führen oder die zur Schaffung bzw. Verbesserung von Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Aufenthaltsräumen von MitarbeiterInnen beitragen.
Warum wird gefördert?

Kleinstunternehmen sollen motiviert werden, Investitionen vorzunehmen, die zur nachhaltigen Sicherung bzw. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen.

Wer wird gefördert?

Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind, mit höchstens 9 Arbeitnehmern (ohne Lehrlinge) und die über die erforderlichen (Gewerbe-)Berechtigungen verfügen und die arbeits- und sozialrechtlichen Normen beachten.

Wie wird gefördert?
  • bei Finanzierung mit Eigenkapital:
    Zuschuss (Prämie) in Höhe von 10 % der förderbaren Investitionskosten, max. € 35.000,-
    Mindesterfordernis: förderbare Investitionskosten € 10.000,-
    Fahrzeugförderung: max. € 20.000,- förderbare Kosten für folgende Berufsgruppen:
    Lebensmittel-Einzelhandel mit vollständigem Lebensmittelsortiment, konzessioniertes Güterbeförderungsgewerbe, Autobusunternehmen, Marktfahrer/-händler

  • bei kreditfinanzierten Investitionen:
    Zinsenzuschuss in Höhe von 4 % p.a., Laufzeit bis zu 7 Jahre
    Förderungsbemessungsgrundlage: 75 % der förderbaren, kreditfinanzierten Kosten, max. € 26.250,- förderbarer Kredit
    Mindesterfordernis: förderbare Investitionskosten € 10.000,-
    Fahrzeugförderung: max. € 15.000,- förderbarer Kredit für die oben angeführten Berufsgruppen

zusätzlich: Regionalförderung

Zusätzliche Prämie von 5 % bzw. für kreditfinanzierte Investitionen zusätzlich 2 % Zinsenzuschuss p.a., Förderungslaufzeit max. bis zu 7 Jahre, maximal bis zu den vorangeführten Förderungsbemessungsgrundlagen für Investitionen in folgenden Gemeinden:

  • Bezirk Tamsweg – nationales Regionalförderungsgebiet Lungau
  • Lammertal – Gemeinden Abtenau, Annaberg und Rußbach
  • Saalachtal – Gemeinden Lofer, St. Martin bei Lofer, Unken und Weißbach
  • Unterpinzgau – Gemeinden Bruck, Dienten, Fusch, Lend, Rauris und Taxenbach
  • Oberpinzgau – Gemeinden Krimml, Wald, Neukirchen, Bramberg, Hollersbach, Mittersill, Stuhlfelden, Uttendorf, Niedernsill
  • Gemeinde Hüttschlag (seit 9.11.2010)


Wie oft wird gefördert?

Die angeführten Förderungen können alternativ ein Mal pro Jahr beantragt werden.
Ausnahme: bei Fahrzeugförderung ist ein Antrag ein Mal in fünf Jahren möglich.

Wo wird gefördert?
Wann wird gefördert?

Laufzeit des Wachstumsprogramms: unbefristet;
Befristung hinsichtlich Höhe der Fördersätze: bis 31.12.2012


Das Förderansuchen ist ausnahmslos vor Investitionsbeginn einzureichen!

Weiteres

Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente:

Landesförderungen:

- Sicherheit für Salzburger Kleinstbetriebe

- Lebensmittel-Nahversorgungsförderungsaktion

- Betriebsneugründungs-/Übernahmeförderungsaktion

Bundesförderungen:

- "Unternehmensdynamik" der Austria Wirtschaftsservice GmbH des Bundes (AWS)

- Tourismusförderungen der Österreichischen Hotel und Tourismusbank GmbH (ÖHT)


Kleingewerbeförderung der Stadt Salzburg

Downloads

Richtlinie Stand 1.1.2012 (pdf)
Antragsformular (pdf)
Verwendungsnachweis-Formular für Prämie (pdf)
Verwendungsnachweis-Formular für Zinsenzuschuss (pdf)

Rückfragen: Gertrude Wörndl 0662 / 8042 - 3792