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Was wird gefördert?

Betriebliche Gesundheitsförderung

Maßnahmen, die einen nachhaltigen Mehrwert für Salzburger KMU schaffen durch

  • Steigerung des Gesundheitsbewusstseins der MitarbeiterInnen,
  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, welche die Gesundheit der MitarbeiterInnen erhalten und verbessern,
  • Einzel- und Kooperationsprojekte zwischen Klein- und Kleinstunternehmen und öffentlichen/privaten Gesundheitsinstitutionen bzw. Betrieben der Gesundheitswirtschaft.
Warum wird gefördert?

Das Förderprogramm "Betriebliche Gesundheitsförderung" ist eine Initiative des Salzburger Wachstumsfonds mit dem Ziel, bei Unternehmen und deren MitarbeiterInnen das Verständnis für betriebliche Gesundheitsfördermaßnahmen zu verstärken. Eine Umsetzung dieser Gesundheitsfördermaßnahmen soll zur Produktivitätssteigerung, einer Verbesserung der Mitarbeiterbindung und leichteren Gewinnung von Nachwuchskräften beitragen. Der Standort Salzburg soll dadurch nachhaltig an Attraktivität gewinnen.

Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU, laut EU-Definition bis zu 250 Mitarbeiter und bis zu € 50 Mio. Umsatz oder bis zu € 43 Mio. Bilanzsumme) der gewerblichen Wirtschaft, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind und einen Betriebsstandort im Bundesland Salzburg haben, wobei sich von diesem Förderinstrument insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen zur Antragstellung eingeladen fühlen sollen.
Wie wird gefördert?

Förderbare Projekte werden durch die Gewährung von Zuschüssen unterstützt, deren Ausmaß höchstens 50% der förderbaren Projektkosten betragen kann. Das Zuschussausmaß ist mit maximal € 35.000,- pro gewerblichem Unternehmen oder verflochtener Unternehmensgruppe begrenzt. Das gegenständliche Förderprogramm unterliegt der jeweils gültigen De-Minimis-Verordnung der Europäischen Union.

Doppelförderungen des im Rahmen dieser Förderungsrichtlinie zur Unterstützung eingereichten Projektes bzw. der diesbezüglichen Projektkosten sind ausgeschlossen. Ebenso können Projekte/Maßnahmen nicht gefördert werden, für die einschlägige Förderprogramme (z.B. durch den Fonds Gesundes Österreich) angeboten und daher genutzt werden können.

Wo wird gefördert? Die Gesundheitsförderrichtlinie kann von Förderwerbern aus allen Regionen des Landes Salzburg in Anspruch genommen werden. Bei Bundesland-Grenzen überschreitenden Projekten kann nur der auf das Land Salzburg entfallende Anteil gefördert werden.
Wann wird gefördert? Laufzeit des Förderprogramms:  1.1.2009 bis 31.12.2012
Weiteres
Downloads

Gesundheitsförderrichtlinie (doc)

Antragsformular (doc)

Verwendungsnachweis-Formular für externe Kosten (xls)

Verwendungsnachweis-Formular für interne Personalkosten (xls)

Rückfragen: Dr. Gunter Gutsmann 0662 / 8042 - 3795