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Was wird gefördert?

Förderung von Unternehmenskooperationen und -netzwerken

(befristet bis 31.12.2012)

Grundsätzlich können im Rahmen dieser Schwerpunktaktion alle Maßnahmen gefördert werden, die durch Unternehmenskooperationen zur Entwicklung und/oder Stärkung der eigenen und der Wettbewerbsfähigkeit regionaler Stärkefelder beitragen.

In folgenden Phasen zum Aufbau eines Kooperationsprojektes können externe und interne Kosten gefördert werden:

  • Prüfung der Möglichkeit, vorteilhafte Kooperationen zu realisieren, durch Experten
  • Detailplanung des Kooperationsprojektes (externe Experten, Marktstudie etc.)
  • Erste Schritte zur Umsetzung des Kooperationsprojektes
Warum wird gefördert?

Ziel ist, Salzburger Unternehmen, insbesondere aus den Bereichen "Holz" und "digitale Medien", dabei zu unterstützen, ihre unternehmerischen, kaufmännischen, ökonomischen und technologischen Potenziale strategisch neu auszurichten und in kooperativer Weise auszubauen, sodass die jeweiligen Kernkompetenzen zielgerichteter und wertschöpfungsintensiver eingesetzt werden und sich Wirtschaftsimpulse für Salzburg ergeben können.

Die Initiative ist mit einem Förderbudget von 300.000 Euro p.a. für den Geltungszeitraum bis 31.12.2012 limitiert. Die Schwerpunktförderung wird daher mit Ausschöpfung dieses Förderbudgets, spätestens aber per 31.12.2012, beendet. Hingewiesen wird, dass später eingehende Anträge bzw. Anträge nach Erschöpfung der vorangeführten Förderungsmittel nicht mehr berücksichtigt werden können.

Wer wird gefördert?
  • Unternehmen, die Mitglieder der Sparte Gewerbe und Handwerk, der Sparte Industrie, der Sparte Transport und Verkehr oder der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Salzburg sind.
  • Ein Kooperationsprojekt gilt als vorhanden, wenn sich zumindest drei Unternehmen zu einer Kooperation entschließen. Voraussetzung für die Förderung eines Kooperationsprojektes ist, dass bezogen auf die jeweils betriebsspezifische Ausgangslage in den kooperierenden Salzburger Unternehmen ein Marktauftritts-, Technologie- oder Kompetenzfortschritt realisiert wird. Dies kann vor allem durch gemeinsame Innovations- und Technologietransferprojekte oder Kooperationsprojekte zur Erzielung von Synergieeffekten erreicht werden.
Wie wird gefördert?

Gefördert werden die internen und externen Gesamtprojektkosten der Kooperationsbildung mit einem Zuschuss bis zu 40%, max. 80.000 Euro pro Projekt, bzw. in Regionalförderungsgebieten bis zu 50 %, max. 100.000 Euro pro Projekt. Pro Unternehmen bzw. verflochtener Unternehmensgruppe kann aus dieser Schwerpunktförderungsaktion eine Förderung bis zu maximal 20.000 Euro bzw. für Unternehmen in Regionalfördergebieten 25.000 Euro bereitgestellt werden.

Insgesamt ergeben sich daher folgende Höchst-Förderungssätze/-beträge:

Als Regionalförderungsgebiete gelten die politischen Bezirke St. Johann, Tamsweg und Zell am See sowie die Lammertal-Gemeinden Abtenau, Annaberg und Russbach.

Zur Ermittlung der Förderungsintensität werden vor allem folgende Kriterien herangezogen:

  • Qualität und Intensität des Kooperationsprojektes
  • Synergieeffekte, insbesondere Innovationsorientierung der Kooperation
  • Marktrelevanz, Nutzen und Breitenwirkung
  • wirtschaftspolitische Bedeutung (Marktstellung und Arbeitsplätze)
  • Nachhaltigkeit und Ausbaubarkeit (Initialwirkung)
Wo wird gefördert?

Im gesamten Land Salzburg mit folgender, regionaler Schwerpunktsetzung:
Projekte, an denen als Kooperationspartner Unternehmen mitwirken, deren Standorte sich in den politischen Bezirken St. Johann, Tamsweg oder Zell am See oder in den Lammertal-Gemeinden Abtenau, Annaberg oder Russbach befinden, werden intensiver gefördert.

Wann wird gefördert?

Vorhaben, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsansuchens begonnen wurde, können nicht gefördert werden. Kosten können erst ab Antragstellung förderseitig berücksichtigt werden.

Die Förderung wird grundsätzlich nach Projektrealisierung und entsprechender Kostennachweislegung ausbezahlt. Die Schwerpunktförderung wird daher mit Ausschöpfung dieses Förderbudgets, spätestens aber per 31.12.2012, beendet. Hingewiesen wird, dass später eingehende Anträge bzw. Anträge nach Erschöpfung der vorangeführten Förderungsmittel nicht mehr berücksichtigt werden können.

Weiteres

Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente:

Downloads

Richtlinie (pdf, 144 KB)
Antragsformular (dot, 316 KB)

Rückfragen: MMag. Martin Hirscher, 0662 / 8042 - 3786