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Seilbahnen

Gesetzliche Grundlage: Kabinenbahnen, Sesselbahnen, Sessellifte, Schlepplifte und Materialseinbahnen mit Werksverkehr oder beschränkt-öffentlichem Verkehr: Seilbahngesetz 2003

Im Bundesland Salzburg gibt es derzeit 128 Seilbahnunternehmen. Von diesen werden derzeit 353 Seilbahnen und 516 Schlepplifte betrieben.

Vorschriftsmäßig ist jede Anlage jährlich einer sehr umfangreichen Hauptrevision zu unterziehen, für welche der Betriebsleiter verantwortlich zeichnet und deren Ergebnis der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist. Zudem sieht das Seilbahngesetz 2003 sowie die Seilbahnüberprüfungsverordnung alle fünf Jahre eine umfassende externe Prüfung durch unabhängige Sachverständige vor.

Geprüft werden Seilbahntechnik, Elektrotechnik, Sicherungstechnik, Brandschutz und Betriebssicherheit. Dazu kommen die in den Betriebsvorschriften für die einzelnen Anlagen jeweils festgelegten Prüfungen durch die Seilbahn- und Liftbetreiber selbst. Für jede Seilbahnanlage gibt es dabei eine eigene Betriebsvorschrift mit zahlreichen Kontrollen

Nähere Auskünfte zu den Seilbahnunternehmen, den Tarifen und Beförderungsbedingungen und zu den einzelnen Seilbahnen erteilt der Fachverband der Seilbahnen Österreichs (www.seilbahnen.at) bei der Bundeswirtschaftskammer in 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63.

Formulare in PDF-Format:



Bundesgesetz (Volltext):