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von A bis Z

Fördermöglichkeiten beim Anschluss an ein Biomase Nah- oder Fernwärmenetz

Es gibt zwei Möglichkeiten der Förderung für Privathaushalte (Doppelförderung ist ausgeschlossen!):

Direktzuschuss durch die Förderstelle des Fachreferates 4/04, Energiewirtschaft und -beratung, des Amtes der Salzburger Landesregierung. Weitere Informationen, die genauen Förderrichtlinien sowie die Möglichkeit zur Online-Einreichung für die Förderung finden Sie unter http://www.energieaktiv.at.

Informationen und Förderstelle Direktzuschuss, Südtirolerplatz 11, 5020 Salzburg
(0662) 8042-3791, Homepage: http://www.energieaktiv.at

Förderung mittels Landesdarlehen durch die Wohnbauförderung, Abteilung 10, des Amtes der Salzburger Landesregierung.

Informationen und Förderstelle Wohnbauförderung (Darlehen):
Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR), Schillerstraße 25, 5020 Salzburg
(0662) 62 34 55, Email: sir@salzburg.gv.at, Homepage: http://www.sir.at

und

Abteilung 10 für Wohnbauförderung, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg
(0662) 8042-3748, Email: wohnbaufoerdung@salzburg.gv.at Homepage: http://www.salzburg.gv.at/themen/bw/bw-wohnen.htm


Biomasseförderung im Rahmen Ländlicher Entwicklung:
Biomasseanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung bis 4 MW, errichtet und betrieben von Landwirten oder juristischen Personen mit einer Kapital und Stimmrechtsmehrheit von Landwirten. Direktzuschuss bis zu 40% der förderbaren Investitionskosten. Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachreferat 4/04 - Energiewirtschaft und -beratung.

Umweltförderung im Inland:
Biomasse Nahwärmeanlagen und Biomasse Kraft-Wärme-Kopplung werden mit einem Direktzuschuss von bis zu 30% der förderbaren Nettoinvestitionskosten gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachreferat 4/04 - Energiewirtschaft und -beratung beziehungsweise Kommunalkredit Austria AG.

Errichtung von Biogasanlagen:
Die Errichtung von Biogasanlagen die ausschließlich Substrate aus der landwirtschaftlichen Urproduktion betrieben werden, können einen Direktzuschuss von bis zu 40% der förderbaren Kosten erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachreferat 4/04 - Energiewirtschaft und -beratung.


Wichtiger Hinweis: Förderungen müssen üblicherweise vor Umsetzung beantragt werden!
Viele Antworten auf Fragen zu Förderthemen finden Sie auch in den "Häufig gestellten Fragen an die Energieberatung".

Folder Biomasse Nahwärme