Fördermöglichkeiten beim Anschluss an ein Biomase Nah- oder Fernwärmenetz
Direktzuschuss durch die Förderstelle des Fachreferates 4/04, Energiewirtschaft und -beratung, des Amtes der Salzburger Landesregierung. Weitere Informationen, die genauen Förderrichtlinien sowie die Möglichkeit zur Online-Einreichung für die Förderung finden Sie unter http://www.energieaktiv.at.
Informationen und Förderstelle Direktzuschuss, Südtirolerplatz 11, 5020 Salzburg
(0662) 8042-3791, Homepage: http://www.energieaktiv.at
Förderung mittels Landesdarlehen durch die Wohnbauförderung, Abteilung 10, des Amtes der Salzburger Landesregierung.
Informationen und Förderstelle Wohnbauförderung (Darlehen):
Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR), Schillerstraße 25, 5020 Salzburg
(0662) 62 34 55, Email: sir@salzburg.gv.at, Homepage: http://www.sir.at
und
Abteilung 10 für Wohnbauförderung, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg
(0662) 8042-3748, Email: wohnbaufoerdung@salzburg.gv.at Homepage: http://www.salzburg.gv.at/themen/bw/bw-wohnen.htm
Biomasseförderung im Rahmen Ländlicher Entwicklung:
Biomasseanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung bis 4 MW, errichtet und betrieben von Landwirten oder juristischen Personen mit einer Kapital und Stimmrechtsmehrheit von Landwirten. Direktzuschuss bis zu 40% der förderbaren Investitionskosten. Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachreferat 4/04 - Energiewirtschaft und -beratung.
Umweltförderung im Inland:
Biomasse Nahwärmeanlagen und Biomasse Kraft-Wärme-Kopplung werden mit einem Direktzuschuss von bis zu 30% der förderbaren Nettoinvestitionskosten gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachreferat 4/04 - Energiewirtschaft und -beratung beziehungsweise Kommunalkredit Austria AG.
Errichtung von Biogasanlagen:
Die Errichtung von Biogasanlagen die ausschließlich Substrate aus der landwirtschaftlichen Urproduktion betrieben werden, können einen Direktzuschuss von bis zu 40% der förderbaren Kosten erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachreferat 4/04 - Energiewirtschaft und -beratung.
Wichtiger Hinweis: Förderungen müssen üblicherweise vor Umsetzung beantragt werden!
Viele Antworten auf Fragen zu Förderthemen finden Sie auch in den "Häufig gestellten Fragen an die Energieberatung".


