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von A bis Z

Feststellung der Staatsbürgerschaft

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft

  • jemals erworben haben,
  • tatsächlich jetzt noch besitzen,
  • verloren haben oder
  • zu einem bestimmten Zeitpunkt besessen haben,

können Sie einen Antrag auf Feststellung der Staatsbürgerschaft stellen.

Zuständige Behörde

Die Salzburger Landesregierung ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben. Der Antrag muss schriftlich eingebracht werden.

Amt der Salzburger Landesregierung
Landesamtsdirektion
Referat Wahlen und Sicherheit
Sebastian-Stief-Gasse 2
5010 Salzburg

Sie werden ersucht, sich vor der Antragstellung mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung zu setzen. Ihr Sachbearbeiter informiert Sie auch über die erforderlichen Unterlagen, welche vorzulegen sind, da dies vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist.

Kosten

Für den Feststellungsbescheid sind Kosten in der Höhe von zumindest € 53,50 zu entrichten. Für die erforderlichen Beilagen fallen zusätzlich Gebühren an.