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Wahlberechtigung gilt ab 16 Jahren
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Die Wahlberechtigung gilt ab einem Alter von 16 Jahren. 2004 wurde das aktive Wahlalter bei Kommunalwahlen - also bei Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen - auf das vollendete 16. Lebensjahr herabgesetzt. Seit 2005 gilt Wählen ab 16 auch auf Landesebene, also bei Landtagswahlen. Nach dem Burgenland und Wien war Salzburg das dritte Bundesland, das den Jugendlichen dieses Wahlrecht einräumt. 2008 wurde auch die Möglichkeit der Briefwahl eingeführt. Die Briefwahl gilt nun bei Landtags-, Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen sowie aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit auch bei Volksbefragungen und Volksabstimmungen. Darüber hinaus wurde auch das passive Wahlalter von 19 auf 18 Jahre gesenkt.

