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Aufbau der Landesverwaltung im Land Salzburg

  • Drei Staatsgewalten: Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung
  • Land ist auch größter Träger von Krankenhäusern
  • Immer mehr unabhängige Entscheidungsträger werden geschaffen
  • Bürgernahe Verwaltung auf dem Vormarsch
Bild Dame in einer Bürgerserviceeinrichtung des Landes Salzburg gibt telefonisch Auskunft Bildrechte LPB


Von den drei Staatsgewalten Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung kommt der letztgenannten im Alltag besondere Bedeutung zu. Unterschieden wird zwischen Verwaltung zur Vollziehung der Gesetze (behördliche Tätigkeit) und der Privatwirtschaftsverwaltung, in der eine Fülle von Dienstleistungen, Wirtschaftsangelegenheiten und Maßnahmen im Sozial- und Gesundheitsbereich wahrgenommen werden. Das Land Salzburg ist auch der größte Träger von Krankenhäusern - St. Johanns-Spital (Landeskrankenhaus), Christian-Doppler-Klinik, Landeskrankenhaus St. Veit, Institut für Sportmedizin, Landesanstalten - mit rund 6.000 Bediensteten.

Organisatorisch können auf Landesebene das Amt der Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaften, die Sonderverwaltungsbehörden und die Gemeinden unterschieden werden. Das Amt der Salzburger Landesregierung, an dessen Spitze der Landesamtsdirektor steht, umfasst sowohl die Behördenorgane als auch die Träger der Leistungs- und Wirtschaftsverwaltung. Zum Unterschied von der Gerichtsbarkeit, die von weisungsfreien, unabsetzbaren und unversetzbaren Organen (Richter) vollzogen wird, besteht in der Verwaltung ein Weisungszusammenhang; das heißt, es gibt weisungsberechtigte und weisungsgebundene Organe. Unbeschadet dessen werden aber auch immer mehr unabhängige Entscheidungsträger geschaffen. Diese Entscheidungsträger sind weisungsfrei gestellt. Dies gilt insbesondere für den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS), dem im Rechtsstaat eine wichtige Kontrollfunktion zukommt (Überprüfung von Akten der staatlichen Verwaltung).

Um näher beim Bürger zu sein, wird die Verwaltungstätigkeit in vielen Bereichen von den Bezirksverwaltungsbehörden wahrgenommen. In der Landeshauptstadt als Stadt mit eigenem Statut ist dies der Bürgermeister mit dem Magistrat, und in den übrigen Bezirken (Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg und Zell am See) ist dies jeweils der Bezirkshauptmann bzw. die Bezirkshauptfrau mit den Bezirkshauptmannschaften.