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Gesetzgebungsperiode dauert 5 Jahre

  • Der Landtag wird für eine Gesetzgebungsperiode von 5 Jahren gewählt
  • Allgemeines, gleiches, unmittelbares, geheimes, direktes und persönliches Verhältniswahlrecht
  • Wahlberechtigt sind Personen mit Wohnsitz im Land Salzburg, österreichischer Staatsbürgerschaft und Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Es besteht keine Wahlpflicht
Bild Ausschnitt eines Landesgesetzblattes Bildrechte LPB


Der Landtag wird direkt für eine Gesetzgebungsperiode von fünf Jahren gewählt. Der Landtag ist also das Parlament der frei gewählten Vertretung der Salzburger Bevölkerung. Er hat seinen Sitz im Chiemseehof in der Landeshauptstadt. Die 36 Abgeordneten des Salzburger Landtags werden auf Grund des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von fünf Jahren (Gesetzgebungsperiode) gewählt. Sie sind bei der Ausübung ihres Mandates an keinen Auftrag gebunden, haben also ein freies Mandat. Für die Landtagswahl besteht keine Wahlpflicht. Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die am Stichtag der Wahl im Land Salzburg ihren ordentlichen Wohnsitz haben, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben.