Salzburg Images – BundesLand
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Salzburgs Status als eines der neun Bundesländer Österreichs ist in der Bundesverfassung verankert. Österreich ist ein Bundesstaat: Salzburg ist neben Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien eines der neun Bundesländer. Der bundesstaatliche Charakter Österreichs ergibt sich aus der weitgehend autonomen Landesgesetzgebung, der Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung durch den Bundesrat, der relativ autonomen Landesverwaltung sowie der Aufteilung der Finanzen auf Bund und Länder durch den Finanzausgleich. Die Aufteilung der staatlichen Aufgaben zwischen Bund und Ländern bildet das Kernstück des bundesstaatlichen Grundprinzips. Während die Gerichtsbarkeit ausschließlich vom Bund ausgeht, verteilen sich Gesetzgebung und Verwaltung auf Bund, Länder und Gemeinden. Seit dem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Jänner 1995 wirken Bund und Länder über Regierungen (Bundesregierung, Landesregierungen) und Parlamente (Nationalrat, Landtage) in gewissem Maß an der Willensbildung innerhalb der EU mit.
Die heute gültige österreichische Bundesverfassung ist trotz aller Novellierungen im Wesentlichen das Werk der Gründungsväter der Ersten Republik, die dieses Gesetz im Jahre 1920 beschlossen hatten. Mit den Veränderungen von 1929, der Direktwahl des Bundespräsidenten und der Stärkung dieser Position, wurde sie 1945 zur verfassungsmäßigen Grundlage des wiedererrichteten österreichischen Staates. Sie legt die in Österreich herrschende Staatsform als parlamentarische Demokratie fest, deren Recht vom Volk ausgeht und an deren Spitze der von der Bevölkerung direkt gewählte Bundespräsident steht.

