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Salzburg Images – BundesLand

    


Salzburg ist eines der 9 Bundesländer Österreichs

  • Salzburgs Status als eines der 9 Bundesländer Österreichs ist in der Bundesverfassung verankert
  • Weitgehend autonome Landesgesetzgebung und Landesverwaltung
  • Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung durch den Bundesrat
  • Aufteilung der Finanzen auf Bund und Länder durch den Finanzausgleich
  • Aufteilung der staatlichen Aufgaben zwischen Bund und Ländern
  • Mitwirkung an der Willensbildung innerhalb der EU


Bild Papier mit den Flaggen aller Bundesländer Österreichs Bildrechte Franz Neumayr


Eigene Landesverfassung, Regierung und Parlament

  • Basierend auf der Landesverfassung verfügt Salzburg über eine Regierung und ein Parlament
  • Landesregierung ist oberstes Vollzugsorgan des Landes
  • 7 Regierungsmitglieder (Landeshauptmann/-frau, 2 Landeshauptmann-Stellvertreter, 4 Landesräte)
  • Landeshauptmann/-frau ist Vorsitzende/r der Landesregierung und vertritt das Land nach außen
  • Regierungsentscheidungen werden in der Regel einstimmig gefällt
  • Freie Regierungsbildung: Stimmenstärkste Partei lädt zu Gesprächen über die Regierungsbildung ein
  • Regierung wird vom Landtag gewählt


Bild Chiemseehof Sitz der Salzburger Landesregierung Bildrechte Franz Neumayr


Modernes Mehrheitssystem statt Proporz

  • Seit 1999 gilt das Mehrheitssystem zur Regierungsbildung anstelle des Proporzsystems
  • Entscheidendste Reform der Salzburger Landesverfassung seit Bestehen (1921)
  • Seit 1999 sind 10 Staatsziele in der Verfassung festgeschrieben
  • Staatsziele gelten als Leitlinien für politisches Handeln, Gesetze des Landtages und Entscheidungen der Verwaltung


Bild Sitze der Landesregierung im Salzburger Landtag Bildrechte Franz Neumayr


36 Landtagsabgeordnete und 7 Regierungsmitglieder

  • Der Landtag besteht aus 36 Abgeordneten
  • Sitz im Chiemseehof in der Landeshauptstadt
  • Beschließt die Gesetze des Landes (Gesetzgebungsrecht)
  • Überwacht deren Ausführung (Kontrollrecht)
  • Wählt Landesregierung, Landtagspräsidenten, Bundesräte und Landesrechnungshofdirektor
  • Beschließt Landeshaushalt und genehmigt Landesrechnungsabschluss (Budgetrecht)
  • Die Landesregierung besteht aus 7 Mitgliedern


Bild Sitzungssaal im Salzburger Landtag Bildrechte Franz Neumayr


Gesetzgebungsperiode dauert 5 Jahre

  • Der Landtag wird für eine Gesetzgebungsperiode von 5 Jahren gewählt
  • Allgemeines, gleiches, unmittelbares, geheimes, direktes und persönliches Verhältniswahlrecht
  • Wahlberechtigt sind Personen mit Wohnsitz im Land Salzburg, österreichischer Staatsbürgerschaft und Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Es besteht keine Wahlpflicht


Bild Ausschnitt eines Landesgesetzblattes Bildrechte LPB


Wahlberechtigung gilt ab 16 Jahren

  • Wählen ab 16 gilt seit 2004 auf Kommunalebene
  • Seit 2005 gilt Wählen ab 16 auch auf Landesebene
  • 2008 wurde die Briefwahl eingeführt
  • Wählen ab 16 und Briefwahl gelten auch bei Volksbefragungen und Volksabstimmungen
  • Passives Wahlalter wurde von 19 auf 18 Jahre gesenkt


Bild Jugendliche Frau beim Wählen Bildrechte Franz Neumayr


Aufbau der Landesverwaltung im Land Salzburg

  • Drei Staatsgewalten: Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung
  • Land ist auch größter Träger von Krankenhäusern
  • Immer mehr unabhängige Entscheidungsträger werden geschaffen
  • Bürgernahe Verwaltung auf dem Vormarsch


Bild Dame in einer Bürgerserviceeinrichtung des Landes Salzburg gibt telefonisch Auskunft Bildrechte LPB


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