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Salzburg ist eines der 9 Bundesländer Österreichs- Salzburgs Status als eines der 9 Bundesländer Österreichs ist in der Bundesverfassung verankert
- Weitgehend autonome Landesgesetzgebung und Landesverwaltung
- Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung durch den Bundesrat
- Aufteilung der Finanzen auf Bund und Länder durch den Finanzausgleich
- Aufteilung der staatlichen Aufgaben zwischen Bund und Ländern
- Mitwirkung an der Willensbildung innerhalb der EU
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Eigene Landesverfassung, Regierung und Parlament- Basierend auf der Landesverfassung verfügt Salzburg über eine Regierung und ein Parlament
- Landesregierung ist oberstes Vollzugsorgan des Landes
- 7 Regierungsmitglieder (Landeshauptmann/-frau, 2 Landeshauptmann-Stellvertreter, 4 Landesräte)
- Landeshauptmann/-frau ist Vorsitzende/r der Landesregierung und vertritt das Land nach außen
- Regierungsentscheidungen werden in der Regel einstimmig gefällt
- Freie Regierungsbildung: Stimmenstärkste Partei lädt zu Gesprächen über die Regierungsbildung ein
- Regierung wird vom Landtag gewählt
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Modernes Mehrheitssystem statt Proporz- Seit 1999 gilt das Mehrheitssystem zur Regierungsbildung anstelle des Proporzsystems
- Entscheidendste Reform der Salzburger Landesverfassung seit Bestehen (1921)
- Seit 1999 sind 10 Staatsziele in der Verfassung festgeschrieben
- Staatsziele gelten als Leitlinien für politisches Handeln, Gesetze des Landtages und Entscheidungen der Verwaltung
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36 Landtagsabgeordnete und 7 Regierungsmitglieder- Der Landtag besteht aus 36 Abgeordneten
- Sitz im Chiemseehof in der Landeshauptstadt
- Beschließt die Gesetze des Landes (Gesetzgebungsrecht)
- Überwacht deren Ausführung (Kontrollrecht)
- Wählt Landesregierung, Landtagspräsidenten, Bundesräte und Landesrechnungshofdirektor
- Beschließt Landeshaushalt und genehmigt Landesrechnungsabschluss (Budgetrecht)
- Die Landesregierung besteht aus 7 Mitgliedern
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Gesetzgebungsperiode dauert 5 Jahre- Der Landtag wird für eine Gesetzgebungsperiode von 5 Jahren gewählt
- Allgemeines, gleiches, unmittelbares, geheimes, direktes und persönliches Verhältniswahlrecht
- Wahlberechtigt sind Personen mit Wohnsitz im Land Salzburg, österreichischer Staatsbürgerschaft und Vollendung des 16. Lebensjahres
- Es besteht keine Wahlpflicht
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Wahlberechtigung gilt ab 16 Jahren- Wählen ab 16 gilt seit 2004 auf Kommunalebene
- Seit 2005 gilt Wählen ab 16 auch auf Landesebene
- 2008 wurde die Briefwahl eingeführt
- Wählen ab 16 und Briefwahl gelten auch bei Volksbefragungen und Volksabstimmungen
- Passives Wahlalter wurde von 19 auf 18 Jahre gesenkt
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Aufbau der Landesverwaltung im Land Salzburg- Drei Staatsgewalten: Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung
- Land ist auch größter Träger von Krankenhäusern
- Immer mehr unabhängige Entscheidungsträger werden geschaffen
- Bürgernahe Verwaltung auf dem Vormarsch
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