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Zukunft Europas



Die Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen in der Europäischen Union verfügen über besondere Verantwortung bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht und über Mitwirkungsrechte an der Gestaltung der jeweiligen nationalen Europapolitiken. In acht EU-Staaten gibt es 74 Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen. Ihre Regierungen arbeiten in der Konferenz Europäischer Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen (REG LEG) (www.regleg.eu) zusammen, ihre Landtage und Parlamente im Rahmen der Konferenz Europäischer Gesetzgebender Regionalparlamente CALRE (www.calrenet.eu)

Zur besseren Vertretung der Interessen und Forderungen europäischer Regionen mit Gesetzgebungszuständigkeiten an die Regierungskonferenz 2000 und den Europäischen Rat von Nizza lud Flandern zu einer politischen Konferenz am 20.9.2000 nach Brüssel ein. Neben Salzburg waren Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg unter den rund 50 Teilnehmern. Nach der Konferenz vom 20.9.2000 lud Flandern sechs Regierungschefs von Regionen, mit denen Flandern seit längerer Zeit in institutionellen Fragen in engerer Kooperation steht, ein, an der Vorbereitung einer Konferenz über die besondere politische Rolle der Regionen mit Legislativkompetenzen in Europa mitzuwirken. Bayern, Katalonien, Nordrhein-Westfalen, Salzburg, Schottland, die Wallonie und Flandern arbeiteten an einer von der Universität Gent koordinierten Studie mit, die im Rahmen eines wissenschaftlichen Kolloquiums am 22.2.2001 in Brüssel präsentiert wurde.

Am 28.5.2001 trafen die Regierungschefs dieser sieben Regionen mit dem belgischen Premierminister Guy Verhofstadt und dem für die institutionellen Angelegenheiten zuständigen Kommissionsmitglied Michel Barnier zusammen. Sie übergaben eine politische Erklärung, deren Inhalte in die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken einfließen sollen. So verlangen die konstitutionellen Regionen eine stärkere Mitsprache bei der Vorbereitung und Festlegung europäischer Politik und Rechtsetzung in allen Angelegenheiten, die ihren Kompetenzbereich berühren. Auch das Thema „Rolle und Stellung der Regionen im europäischen Politikgestaltungsprozess und in institutionellen Gefüge“ soll im Post-Nizza-Prozess diskutiert werden. Sie fordern auch eine sorgfältige Überprüfung der Aufgaben der Europäischen Union und eine klarere neue Zuordnung nach dem Subsidiaritätsprinzip. Die Regierungschefs der sieben Partnerregionen vereinbarten, alle europäischen Regionen mit Gesetzgebungszuständigkeiten einzuladen, diese politischen Forderungen zu unterstützen. Sie wurden am 15. und 16. November 2001 im Rahmen der 2. Konferenz der Regierungschefs europäischer Regionen mit Legislativkompetenzen präsentiert und weiterentwickelt.

Daraus entstand die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten von Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen (REG LEG).

In REG LEG arbeiten 73 Regionen mit Gesetzgebungskompetenzen aus acht EU-Staaten in Grundsatzfragen der Europäischen Integration zusammen und arbeiten für eine Sicherung der politischen Gestaltungsspielräume der Regionen.

Unter dem Vorsitz des Präsidenten der Region Toskana (Italien), Claudio Martini, im Jahr 2002 und dem Salzburger Landeshauptmann aD Dr. Franz Schausberger im Jahr 2003 begleitete REG LEG die Arbeiten des Konvents zur Vorbereitung der Regierungskonferenz mit konkreten eigenen Vorschlägen für die Formulierung der Verfassungsartikel. Zahlreiche davon fanden sich schließlich in dem am 18. Juni 2004 angenommenen Europäischen Verfassungsvertrag.

Die Salzburger Erklärung der REG LEG-Konferenz vom 11./12. November 2004 enthält unter anderem eine Analyse des Konventsentwurfes.

Die Regierungschefs setzten 2001 einen Koordinationsausschuss mit ein bis vier Regionen pro Mitgliedstaat ein. Diesem Koordinationsausschuss obliegt die politische Steuerung der laufenden Aktivitäten und die inhaltliche Vorbereitung der nächsten Regierungschefkonferenzen.

Inhaltlicher Schwerpunkt der Positionen sind die Rolle der Regionen mit gesetzgebenden Zuständigkeiten in der Europäischen Union und die Stärkung des Ausschusses der Regionen als Organ der EU. Auf Beamtenebene arbeitet Salzburg ebenfalls als TROIKA – Mitglied führend im Koordinationsausschuss mit.

Im Jahr 2004 führte der schottische Regierungschef First Minister Jack McConnell den Vorsitz von REG LEG.

Bayern übernahm den Vorsitz von Schottland im Jahr 2005 und bereitete mit dem Präsidenten von Wales, Rhodri Morgan im Jahr 2006 die REG LEG Positionen vor. Ziel war die Sicherung der Errungenschaften aus dem Verfassungsvertrag in einem neuen EU-Vertrag.

Der katalanische Präsident José Montilla führte im Jahr 2007 den Vorsitz von REG LEG. In dieser Phase gelang es, die regionalen Errungenschaften wie Erhaltung der Mitarbeit der Regionen im Rat, Klagerecht für den Ausschuss der Regionen, Subsidiaritätsprotokoll und weiteres zu erhalten.

2008 führte Flandern (Ministerpräsident Kris Peeters und Europaminister Gert Bourgeois) den Vorsitz von REG LEG. Ihr Ziel war die konkrete Ausgestaltung der Vertragsbestimmungen etwa die Mitwirkung der Regionen bei der Subsidiaritätskontrolle und Klagserhebung durch den Ausschuss der Regionen, was nun möglich ist.

Die italienische Region Piemont übernahm 2009 mit ihrer Präsidentin Mercedes Bresso den Vorsitz der REG LEG. Ein wichtiges kommunikationspolitisches Ziel hat sich der piemontesische Vorsitz in dieser Zeit gesetzt: Die Annäherung der Europäischen Union an die Regionen und umgekehrt. Dazu gilt es, die Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2013 zu planen, um den Zusammenhalt zwischen den Regionen zu vertiefen. Ein weiterer Punkt wird außerdem die Energiepolitik sein.

Präsidentschaft der Region Aragon im Jahr 2010: Besonders befassen will sich die spanische Region mit der Frage der hinreichenden Implementierung des Lissabonner Vertrages, mit dem Thema Multi - Governance, mit der Kohäsionspolitik und der Europa 2020 Strategie.

Download:

Artikel über die Beiträge der gesetzgebenden Regionen zur europäischen Verfassungsdiskussion 2000 - 2003 (pdf)