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Klimaschutz in Österreich

Bei der dritten Vertragsparteienkonferenz zur Klimarahmenkonvention (UNFCCC) 1997 in Kyoto wurde ein Zusatzprotokoll zur Klimarahmenkonvention angenommen, das eine Senkung der Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase um zumindest 5 % im Zeitraum 2008 bis 2012 bezogen auf die Emissionen des Jahres 1990 vorsieht. Auch wenn derzeit noch unklar ist, ob und wann dieses „Kyoto-Protokoll“ völkerrechtlich verbindlich wird (der Ratifikationsprozess wurde mittlerweile sowohl von der EU als auch von Österreich abgeschlossen), herrscht innerhalb der EU und Österreichs Konsens, dass unbeschadet der internationalen Diskussionen die gesteckten Minderungsziele erreicht werden müssen.

Die Lastenaufteilung innerhalb der europäischen Union zur Umsetzung des Kyoto-Protokolles verlangt von Österreich eine 13 %ige Senkung der vom Kyoto-Protokoll umfassten Treibhausgase bis zur Zielperiode 2008 bis 2012. Dieses Ziel ist im geforderten Zeitraum sehr schwierig zu erreichen und bedarf großer Anstrengungen aller Beteiligten. Bund und Länder müssen gleichermaßen ihre Beiträge leisten, wenn diese Reduktion tatsächlich gelingen soll. Der österreichische Umsetzungsprozess läuft im Wesentlichen auf zwei Ebenen:

Das „Kyoto-Forum“, welches vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem gemeinsamen Ländervertreter für Klimaschutz (DI Drack, Oberösterreich) gemeinsam präsidiert wird, ist für die Koordination der Umsetzung zwischen Bund und Ländern zuständig.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erstellte eine Klimastrategie Österreichs, die mögliche Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Sektoren darstellt. Die Klimastrategie Österreich bildet akkordiert zwischen Bund und Ländern die Basis für die zukünftige Klimapolitik Österreich. Zum Kyoto-Prozess in Österreich existieren auch Beschlüsse der Landesumweltreferenten und der Landesfinanzreferenten. Die Haltung der Länder ist (kurzgefasst),

  • dass die Notwendigkeit der Umsetzung des Kyoto-Protokolles erkannt und mitgetragen wird.
  • dass jedoch die Aufteilung zwischen Bund und Ländern entsprechend der Kompetenzlage und der tatsächlichen Möglichkeiten erfolgen muss.
  • Insbesondere wurde betont, dass die Länder nur über ein Gesamtpaket (im Sinne einer Gesamtstrategie und nicht über Einzelmaßnahmen) diskutieren und dass die erforderliche Anreizfinanzierung (in einer Größenordnung von etwa 1, 25 Milliarden Schilling) zur Gänze vom Bund zu tragen ist.

Die meisten Bundesländer haben bereits begonnen, Umsetzungsstrategien im Sinne von Kyoto-Optionenberichten auf Landesebene zu erarbeiten oder haben diese bereits beschlossen (zB Kyoto-Optionenbericht Oberösterreich). Fast allen Maßnahmen der Länder ist gemein, dass sie sehr oft von Vorleistungen des Bundes (zB im Sinne gesetzlicher Vorgaben) abhängen, mit Bundesmaßnahmen abzustimmen sind, oder auch dass diese Maßnahmen in starker gegenseitiger Wechselwirkung stehen.

Um bei Nicht-Erreichen des Kyoto-Zieles in der Zielperiode einseitige Schuldzuweisungen zu vermeiden, ist es erforderlich, die Entwicklung der Treibhausgasemissionen regionalisiert zu verfolgen und Instrumentarien für die Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahmen zu entwickeln. Beides sollte abgestimmt zwischen Bund und Ländern erfolgen.



Rückfragen: Markus Graggaber, DW 4738