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Jagd



Erlegtes Tier





Die Jagd ist im Bundesland Salzburg unter Einhaltung des Jagdgesetzes bzw der entsprechenden Verordnungen auszuüben.

Das Jagdrecht beinhaltet das ausschließliche Recht, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, innerhalb eines Jagdgebietes das Wild zu hegen, zu verfolgen, zu erlegen, zu fangen und sich dieser und dessen nutzbare Teile anzueignen.

Dieses Recht fließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem untrennbar verbunden.