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Was wird gefördert?


Ersatz von Schäden durch ganzjährig geschontes Wild


Warum wird gefördert? Gemäß § 91 Abs 5 JG kann das Land als Träger von Privatrechten Ersatz für Schäden leisten, die ganzjährig geschonte Beutegreifer oder Vögel (das sind  zum Beispiel Habicht, Steinadler, Braunbär oder Luchs) durch das Töten von Haus- und Hoftieren oder Fischen verursachen.
Wer wird gefördert? Halter von Haus- und Hoftieren
Wie wird gefördert? Geldleistung bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens, Rechnungen bzw eventuell Bestätigungen des Jagdleiters beilegen.
Wo wird gefördert?


Land Salzburg, Referat 4/01 - Rechtsdienst
Ansprechperson:
Andrea Simmerstatter
Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg

Telefon +43/662/8042-3494
Fax: +43/662/8042-3890 oder +43/662/8042-763494


Wann wird gefördert?

Es ist ganzjährig eine Antragstellung möglich. Kosten, die vor Antragstellung erwachsen können nicht angerechnet werden.

Weiteres
Downloads Formular "Ersatz von Schäden durch ganzjährig geschontes Wild"
Rückfragen: Andrea Simmerstatter, DW 3494