| Was wird gefördert? |
Ersatz von Schäden durch ganzjährig geschontes Wild
|
| Warum wird gefördert? | Gemäß § 91 Abs 5 JG kann das Land als Träger von Privatrechten Ersatz für Schäden leisten, die ganzjährig geschonte Beutegreifer oder Vögel (das sind zum Beispiel Habicht, Steinadler, Braunbär oder Luchs) durch das Töten von Haus- und Hoftieren oder Fischen verursachen. |
| Wer wird gefördert? | Halter von Haus- und Hoftieren |
| Wie wird gefördert? | Geldleistung bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens, Rechnungen bzw eventuell Bestätigungen des Jagdleiters beilegen. |
| Wo wird gefördert? |
|
| Wann wird gefördert? |
Es ist ganzjährig eine Antragstellung möglich. Kosten, die vor Antragstellung erwachsen können nicht angerechnet werden. |
| Weiteres | |
| Downloads | Formular "Ersatz von Schäden durch ganzjährig geschontes Wild" |

