| Was wird gefördert? |
Niederlassung von JunglandwirtenGefördert wird die erstmalige Niederlassung oder der erstmalige Erwerb eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. |
| Warum wird gefördert? |
Erleichterung der bei der ersten Niederlassung mit der Hofübernahme verbundenen Aufwendungen und Investitionen und Förderung einer vollwertigen Fachausbildung. |
| Wer wird gefördert? |
Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 40 Jahre alt sind, den Betrieb im Erbwege oder mit Übergabsvertrag zur Gänze übernommen haben und eigenständig oder im Rahmen einer bestehenden Betriebskooperation weiter bewirtschaften oder die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erwerben oder einen außerfamiliären Betrieb langfristig pachten (mind. 15 Jahre) oder bei Neugründung einen Betrieb mit mind. 1,5 bAK im Haupterwerb bewirtschaften. |
| Wie wird gefördert? |
kkDie Förderung wird in Form eines einmaligen Zuschusses ausbezahlt (Erstniederlassungsprämie), wobei die Höhe nach dem Arbeitsbedarf (bAK) abgestuft ist. Mindesterfordernis: 0,5 bAK |
| Wo wird gefördert? |
Amt der Salzburger Landesregierung Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bioenergie und Bodenschutz Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5020 Salzburg E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at Tel.: 0662/8042-DW 2396 oder 2406 FAX: 0662/8042-2920 |
| Wann wird gefördert? |
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach der ersten vollständigen Niederlassung (Übernahme und Bewirtschaftung) bei der zuständigen Bezirksbauernkammer zu stellen. |
| Weiteres | |
| Downloads |
Sonderrichtlinien Sonstige Maßnahmen.pdf Verpflichtungserklärung |

