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Was wird gefördert?

Anlage und Sicherung von Hecken, Biotopen, naturnahen Landschaftselementen einschließlich der Grundablösen

Warum wird gefördert? Berücksichtigung der Natur- und Landschaftsschutzinteressen und der ökologischen Belange in Zusammen- oder Flurbereinigungsverfahren
Wer wird gefördert? Zusammen- oder Flurbereinigungsgemeinschaften, Wassergenossenschaften, sonstige geeignete Rechtsträger
Wie wird gefördert? Bis 95 % der Kosten
Wo wird gefördert?

Dipl.-Ing. Friederike Moser

Tel. (0662)8042 - 3667, Fax - 3897

E-mail: Agrarbehörde Salzburg

Postanschrift:

Amt der Salzburger Landesregierung,

Agrarbehörde Salzburg, 5010 Salzburg, Postfach 527

Büroadresse:

Fanny-von-Lehnert-Str. 1, 5020 Salzburg

Wann wird gefördert?
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