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Was wird gefördert?

Verbesserung der Geländeverhältnisse, insbesondere nach Grenzänderungen

Warum wird gefördert? Zeitgemäße Bewirtschaftung der in einem Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren geschaffenen Grundabfindungen
Wer wird gefördert? Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsgemeinschaft; Grundeigentümer, die Parteien in einem Agrarverfahren sind
Wie wird gefördert? Bis 60 % der Kosten
Wo wird gefördert?

Dipl.-Ing. Friederike Moser    

Tel. (0662)8042 - 3667, Fax - 3897

E-mail: Agrarbehörde Salzburg

Postanschrift:

Amt der Salzburger Landesregierung,

Agrarbehörde Salzburg, 5010 Salzburg, Postfach 527

Büroadresse:

Fanny-von-Lehnert-Str. 1, 5020 Salzburg

Wann wird gefördert?
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