Logo Land Salzburg
von A bis Z

Was wird gefördert?

Erholungswald

Warum wird gefördert?

Verbesserung der Erholungswirkung des Waldes

Wer wird gefördert?

           je nach Maßnahme

  • Bewirtschafter land- u. forstwirtschaftlicher Betriebe
  • Waldbesitzervereinigungen
  • Agrargemeinschaften
  • Sonstige Förderwerber
  • Kleinstunternehmer
  • Mitglieder von Waldbesitzervereinigungen oder Maschinenringgemeinschaften
Wie wird gefördert?

Fördersatz 40 % der anerkannten Rechnungssumme

Wo wird gefördert?

Bezirkshauptmannschaft:

Zuständiger Bezirksförster

Landesforstdirektion:

Fanny von Lehnertstraße 1, Postfach 527, 5020 Salzburg

Tel:  0662/8042-3678

Fax: 0662/8042-3887

Wann wird gefördert?

EU Programm von 2007 - 2013;

Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme schriftlich bewilligt ist.

Weiteres

Obergrenze: 40.000 €

Untergrenze: 2.500 € je Projekt

Downloads
Rückfragen:

Dipl.Ing. Josef Egger, DW 3683