| Was wird gefördert? |
Neubau und Erhaltung von landwirtschaftlichen SeilbahnenNeubau, Umbau und Erhaltung von landwirtschaftlichen Seilbahnen mit und ohne Personenverkehr |
| Warum wird gefördert? |
Bewirtschaftungserleichterung oder Erschließung von Landwirtschaftsbetrieben in Extremlagen bzw. Erhaltung der Betriebssicherheit von bestehenden Anlagen |
| Wer wird gefördert? |
Rechtsträger von ländlichen Straßen und Wegen (Personengemeinschaften, Einzelpersonen) |
| Wie wird gefördert? |
Fachtechnische, organisatorische und finanzielle Hilfestellung bei der Umsetzung von Seilbahnprojekten sowie deren Erhaltung |
| Wo wird gefördert? |
Amt der Salzburger Landesregierung |
| Wann wird gefördert? | Der beabsichtigte Maßnahme ist zu beantragen sowie eine Förderungszusicherung einzuholen. |
| Weiteres |
Schriftliches Ansuchen an: Amt der Salzburger Landesregierung |
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