Logo Land Salzburg
von A bis Z

Was wird gefördert?

Neubau und Erhaltung von landwirtschaftlichen Seilbahnen



Neubau, Umbau und Erhaltung von landwirtschaftlichen Seilbahnen mit und ohne Personenverkehr

Warum wird gefördert?

Bewirtschaftungserleichterung oder Erschließung von Landwirtschaftsbetrieben in Extremlagen bzw. Erhaltung der Betriebssicherheit von bestehenden Anlagen

Wer wird gefördert?

Rechtsträger von ländlichen Straßen und Wegen (Personengemeinschaften, Einzelpersonen)

Wie wird gefördert?

Fachtechnische, organisatorische und finanzielle Hilfestellung bei der Umsetzung von Seilbahnprojekten sowie deren Erhaltung

Wo wird gefördert?

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/21: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg

Klammeraffe laendl-strassen@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-2520
Fax: 0662/8042-3057

Wann wird gefördert? Der beabsichtigte Maßnahme ist zu beantragen sowie eine Förderungszusicherung einzuholen.
Weiteres

Schriftliches Ansuchen an:

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/21: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg

Downloads
Rückfragen: