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Was wird gefördert?

Gefördert wird die landwirtschaftliche Fachschulausbildung.

Warum wird gefördert? Der Aufenthalt im Internat einer landwirtschaftlichen Fachschule bzw. die Ausgaben für Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien haben einen hohen finanziellen Aufwand zur Folge.
Wer wird gefördert? Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, deren Kinder eine landwirtschaftliche Schule besuchen und die somit zur Zahlung des Internatsbeitrages bzw. der Lehrmittel verpflichtet sind.
Wie wird gefördert? Gefördert wird mittels Antrag, der samt den vorgeschriebenen Nachweisen bei der dafür zuständige Behörde einzureichen ist.
Wo wird gefördert?

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 20402
Landwirtschaftliche Schulen, Land- und Forstwirtschaftsinspektion
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg
Telefon 0662/80 42-36 30

Wann wird gefördert? Grundsätzlich erfolgt die Förderung nach der Antragstellung. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der Einkommens- und Familiensituation des/r Antragsteller(s). Um die Beihilfe für das gesamte Schuljahr zu erhalten, müssen die Anträge bis spätestens 31. Dezember des laufenden Schuljahres bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Werden die Anträge später eingebracht, entfällt der anteilsmäßige Anspruch für die vor der Einbringung des Antrages liegenden Monate.
Weiteres Nähere Infos zu Beihilfenhöhe und Anspruchsvoraussetzungen: http://www.salzburg.gv.at/themen/lf/schulen/finanzielle_unterstuetzungen.htm
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