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Was wird gefördert?

Schlussvermessung von ländlichen Straßen- und Weganlagen



Fachliche und finanzielle Unterstützung bei der Schlussvermessung von bestehenden ländlichen Straßen- und Weganlagen

Warum wird gefördert?

Herstellung der Grundbuchsordnung

Wer wird gefördert?

Einzelne Landwirtschaftsbetriebe und Interessenten-, Güterweg- und Agrargemeinschaften

Wie wird gefördert?

Fachliche und finanzielle Unterstützung bei der Schlussvermessung von bestehenden ländlichen Straßen- und Weganlagen

Wo wird gefördert?

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/21: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg

Klammeraffe laendl-strassen@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-2520
Fax: 0662/8042-3057

Wann wird gefördert?
Weiteres

Schriftliches Ansuchen an:

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/21: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg

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