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Was wird gefördert?

Förderung von Baumaßnahmen zur Hebung des Nutztierschutzstandards

Warum wird gefördert?

Es soll die Umstellung auf besonders tiergerechte Stallungen bei Rindern, Hühnern und Schweinen gefördert werden, insbesondere die Förderung der Umstellung von Legehennen-Käfighaltungen gemäß Salzburger Nutztierschutzgesetz nach Anpassungsaufträgen.

Wer wird gefördert?

Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren.

Wie wird gefördert?

Aufgrund der budgetären Ausschöpfung besteht ab 15.2.2012 ein Antragsstopp.

Wo wird gefördert? Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bioenergie und Bodenschutz
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg

E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-DW 2396 oder 2422
Fax: 0662/8042-2920
Wann wird gefördert?

Der Antrag ist vor Baubeginn bei der zuständigen Bezirksbauernkammer zu stellen. Eine Kostenanrechnung ist erst nach Bewilligung des Antrages durch die Förderungsstelle möglich.

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