| Was wird gefördert? |
Förderung von Baumaßnahmen zur Hebung des Nutztierschutzstandards |
| Warum wird gefördert? |
Es soll die Umstellung auf besonders tiergerechte Stallungen bei Rindern, Hühnern und Schweinen gefördert werden, insbesondere die Förderung der Umstellung von Legehennen-Käfighaltungen gemäß Salzburger Nutztierschutzgesetz nach Anpassungsaufträgen. |
| Wer wird gefördert? |
Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren. |
| Wie wird gefördert? |
Aufgrund der budgetären Ausschöpfung besteht ab 15.2.2012 ein Antragsstopp. |
| Wo wird gefördert? |
Amt der Salzburger Landesregierung Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bioenergie und Bodenschutz Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5020 Salzburg E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at Tel.: 0662/8042-DW 2396 oder 2422 Fax: 0662/8042-2920 |
| Wann wird gefördert? |
Der Antrag ist vor Baubeginn bei der zuständigen Bezirksbauernkammer zu stellen. Eine Kostenanrechnung ist erst nach Bewilligung des Antrages durch die Förderungsstelle möglich. |
| Weiteres | |
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