| Was wird gefördert? |
Beihilfe des Landes zur Behebung von KatastrophenschädenBeihilfengewährung für außerordentliche Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawine, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel entstanden sind. Dies gilt für Schäden, die nicht versicherbar sind bzw. für die der Abschluss einer Versicherung nicht zumutbar war. Die Schadenshöhe darf € 1000,-- nicht unterschreiten. |
| Warum wird gefördert? |
Hilfestellung für natürliche und juristische Personen, die durch eine Katastrophe eine spürbare materielle Belastung erfahren haben. |
| Wer wird gefördert? |
Natürliche und juristische Personen mit Ausnahme von Gebietskörperschaften. Bei juristischen Personen, die nicht kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind, ist eine Beihilfe nur dann möglich, wenn durch das Katastrophenereignis eine vom Geschädigten nachzuweisende Existenzgefährdung eintritt. |
| Wie wird gefördert? | Beihilfenhöhe in der Regel 30 % des erlittenen Schadens. Bei berücksichtigungswürdigen Umständen ist eine Erhöhung möglich. Bei erforderlichem Maschineneinsatz werden 80 % der Kosten refundiert. |
| Wo wird gefördert? |
Beantragung und Auszahlung über Gemeindeamt der jeweiligen Schadensgemeinde; |
| Wann wird gefördert? |
Beantragung bis spätestens ½ Jahr nach Schadenseintritt beim Amt der Salzburger Landesregierung im Wege der Gemeinde. |
| Weiteres |
Einzelheiten entnehmen Sie den Richtlinien des Landes Salzburg! |
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